Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 159 - 15.09.2010

DGB und SPD fordern Maßnahmen gegen Lohndumping

Ab dem 1. Mai 2011 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Estland ohne jede Einschränkung eine Beschäftigung in Deutschland suchen. Verbunden mit der Aufhebung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die Abschaffung der Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit. Auf einer gemeinsamen Tagung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des DGB am 15. September wurden die zu erwartenden Auswirkungen von Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit auf Arbeitsmärkte und Betriebe thematisiert.

„Die regierende Schwarz-Gelbe Koalition lässt die Zeit der Übergangsfristen ungenutzt verstreichen. Jetzt muss schnell gehandelt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich gesetzliche Regeln gegen Lohndumping einzuführen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin. „Weder wurde die Bevölkerung ausreichend auf die Arbeitsmarktöffnung vorbereitet, noch wurden Maßnahmen gegen Lohndumping durch grenzüberschreitende Leiharbeit und Entsendung von Beschäftigten eingeleitet.“ „Damit polnische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem 1. Mai 2011 nicht für drei bis vier Euro pro Stunde in Deutschland beschäftigt werden, muss die Bundesregierung endlich ihren Widerstand gegen einen allgemeinen Mindestlohn und gegen die Aufnahme der Leiharbeit in das Entsendegesetz aufgeben“, sagte Buntenbach.

Der europapolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Axel Schäfer betonte, dass die Freizügigkeit von Personen zu den Fundamenten der europäischen Integration gehört. Sie wurde bereits mit dem Errichten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1958 in die europäischen Verträge aufgenommen. Daraus folgt nun die Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für zum 1. Mai 2011. Für die später beigetretenen Länder Rumänien und Bulgarien fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Herstellung der Freizügigkeit möglichst ab dem Jahr 2012. Damit erhalten alle Bürgerinnen und Bürger in der EU die gleichen Mobilitätschancen. „In einer Europäischen Gemeinschaft ohne Binnengrenzen ist aber eine solidarische Politik, die hohe arbeits- und sozialrechtliche Standards für alle EU-Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, zwingend. Bei der Zuwanderung aus EU-Drittstaaten braucht man für Deutschland und für Europa ein umfassendes und kohärentes Konzept, das sozial-, wirtschafts-, sicherheits- und entwicklungspolitische Interessen miteinander ausgleicht. Mit dem Fehlen des allgemeinen Mindestlohns bleibt Deutschland in Europa abgehängt.“

„Bereits jetzt fehlen in einigen Branchen hochqualifizierte Fachkräfte, dafür tragen in erster Linie die Unternehmen die Verantwortung“, betonte Buntenbach. „Sie müssen mehr in Aus- und Fortbildung investieren und attraktive Arbeitsbedingungen schaffen.“ Zudem müsse endlich die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen erleichtert werden, damit Fachkräfte aus den mittel- und osteuropäischen Staaten entsprechend ihrer Ausbildung beschäftigt und entlohnt würden. „Damit Zuwanderer und entsandte Arbeitskräfte nicht länger unter unwürdigen Arbeitsbedingungen in Deutschland arbeiten müssen, muss die Bundesregierung Rahmenbedingungen für eine umfassende Beratung und Unterstützung schaffen“, forderte Schäfer.

 Hintergrund

Zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union gehören die Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Deutschland hat die Möglichkeit zur Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die 2004 und 2007 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Malta und Zypern, in Anspruch genommen. Ebenfalls beschränkt wurde die Dienstleistungsfreiheit im Baugewerbe und in verwandten Branchen. Nicht beschränkt wurden die Personenfreizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit von Alleinunternehmern. Möglich waren gleichwohl die Zuwanderung und die Aufnahme einer Beschäftigung auf Grundlage der nationalen Bestimmungen. Seit 2009 ist der Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventen vollständig geöffnet.


Nach oben

RSS-Feed

Subscribe to RSS feed
Abonnieren Sie die Pressemeldungen des DGB-Bundesvorstandes.
Kon­takt Pres­se­stel­le
DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Keithstraße 1, 10787 Berlin Telefon:030.24 060-211 E-Mail: presse.bvv@dgb.de
weiterlesen …

Pressefotos DGB GBV

Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.