Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 064 - 25.04.2012

Mindestlohn: Unionsarbeitsgruppe muss nachsitzen

Zu den Eckpunkten der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Regelung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze erklärte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, am Mittwoch in Berlin:

„Wir brauchen in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro in der Stunde, der alle darunter liegenden Löhne kassiert. Vorschläge, die diese beiden zentralen Kriterien der Gewerkschaften nicht erfüllen, sind unzureichend.

Wir erkennen an, dass die Union die Tarifpartner in die Lohnfindung einbinden will. Aber die Tarifpartner dürfen nicht als Feigenblatt missbraucht werden, um die Tatenlosigkeit der Regierung zu kaschieren. Die Erstfestlegung für einen gesetzlichen Mindestlohn muss politisch erfolgen, bevor eine Kommission überhaupt tätig werden kann.

Die Union tut jetzt so, als ob sie einen Mindestlohn einführt. Aber viele Menschen werden weiter zu Hungerlöhnen arbeiten müssen. Wir brauchen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und keine Regelung, die wie in der Leiharbeit durch Dumping-Tarifverträge von Scheingewerkschaften unterlaufen werden kann.

Bei allem Wohlwollen: Die Union erkennt zwar, dass Deutschland eine untere Lohngrenze braucht, aber ihr Vorschlag ist völlig ungenügend. Die Arbeitsgruppe sollte nachsitzen und ihren Vorschlag noch einmal grundlegend überarbeiten.

Im Übrigen erwarten wir nach diesem Vorschlag der Union und der ersten Reaktion der FDP darauf nicht mehr, dass es zu einer ausreichenden gesetzlichen Regelung des Mindestlohns in dieser Legislaturperiode kommen wird. Die Gewerkschaften bereiten sich deshalb darauf vor, den Existenz sichernden gesetzlichen Mindestlohn zum Thema des Bundestagswahlkampfes zu machen.“


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