Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 086 - 18.05.2010

DGB-Bundeskongress beschließt neue Satzung

Mit einer sehr deutlichen Mehrheit mit wenigen Gegenstimmen haben heute die Delegierten des 19. Ordentlichen DGB-Bundeskongresses in Berlin eine neue Satzung für den DGB beschlossen. Die neue Satzung tritt am 1. Juni 2010 an die Stelle der bisherigen Satzung, die seit 1971 in Kraft ist.

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer zeigte sich hoch zufrieden mit dem Ergebnis: „Heute haben die Delegierten des 19. Parlaments der Arbeit die Weichen für die Zukunft des Deutschen Gewerkschaftsbundes gestellt. Mit dieser neuen Satzung versetzen wir den Dachverband in die Lage, vorhandene und realistisch zu erwartende Ressourcen zu bündeln und effektiv einzusetzen. Nur so kann der DGB seinen Mitgliedern die größtmögliche Unterstützung bieten und im Ernstfall auch Solidarität organisieren. Auch im 61. Jahr des Bestehens hat unser Dachverband nichts an Vitalität eingebüßt."

Die neue Satzung stärkt den DGB als den Bund der Gewerkschaften bei der Vertretung der gemeinsamen Interessen aller acht Mitgliedsgewerkschaften auf allen politischen Ebenen.

  • Zukünftig wird es auf drei Ebenen Wahlmandate geben. Auf der Ebene des Bundes und der Bezirke werden diese Mandate hauptamtlich besetzt sein und in den Stadt- und Kreisverbänden ehrenamtlich wahrgenommen. Damit wird die Präsenz des DGB in der Kommunalpolitik gestärkt.

    Zukünftig werden Regionalgeschäftsführer/innen mit ihren Teams für den Aufbau und Unterstützung der ehrenamtlichen DGB-Stadt- und Kreisverbände verantwortlich sein. Sie sind damit die Repräsentanten der DGB-Bezirke gegenüber den Stadt- und Kreisverbänden.
  • Neu gegliedert wurde die Zusammensetzung der Vorstände der DGB-Organe. Hier wird die Bedeutung der Meinungs- und Willensbildung der Gewerkschaften als Träger des Dachverbandes unterstrichen. Zukünftig gilt damit die gängige Praxis im Bundesvorstand: Abstimmen können die Gewerkschaften und die gewählten DGB-Vorstandsmitglieder. Beratend nehmen die Bezirksvorsitzenden an den Sitzungen des Bundesvorstandes teil und die Regionalgeschäftsführer an den Bezirksvorstandssitzungen.
  • Die Frauen- und Jugendarbeit im DGB wird gefördert. Ihre Vertreter/innen haben auch weiterhin Sitz und Stimme in den Vorständen der Bezirke und den Stadt- und Kreisverbänden.
  • Der Geschäftsführende Bundesvorstand wird 2014 auf vier Mitglieder reduziert.
  • Die politische Repräsentanz in den Bundesländern wird durch Landesvertretungen sichergestellt. Zukünftig wird der DGB gerade wegen der gestiegenen Aufgaben durch die Föderalismusreform in den Bundesländern noch präsenter sein.

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