Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 132 - 02.08.2010

Hartz IV-Regelsätze endlich armutsfest gestalten

Zur Diskussion um die Neufestsetzung der Hartz IV-Regelsätze erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach in Berlin:

Die Neufestsetzung der Regelsätze muss die Kardinalfehler der bisherigen Regelsatzbe­messung beseitigen. Dazu gehört, dass die jährliche Anpassung verfassungswidrig an die Entwicklung der gesetzlichen Renten gekoppelt war. Der DGB fordert, dass sich die Anpassung nach der Preisentwicklung der regelsatzrelevanten Güter richten muss. Erwägungen zum Lohnabstand dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 keine maßgebende Rolle mehr spielen. Das Problem der Armutslöhne lässt sich nicht über die Regelsätze lösen, sondern nur über flächendeckende Mindestlöhne.

Vordringlich ist insbesondere eine Erhöhung der Kinderregelsätze. Die bisherigen Sätze ha­ben in Verbindung mit einem hochselektiven Bildungssystem zu einer Verfestigung schicht­spezifischer Unterschiede und zu einem unerträglichen Maß an Kinderarmut geführt. Notwendig sind deshalb sowohl eine Erhöhung der Geldbeträge für Kinder als auch bessere Leistungen für Bildung sowie soziale Teilhabe. Diese müssen nicht zwingend ausgezahlt werden. Auf jeden Fall aber müssen Sachleistungen diskriminierungsfrei gewährt werden. Hartz IV-Kinder darf man nicht am Schulranzen erkennen oder an Gutscheinen in der Schulmensa. Besser als Gutschein- oder Chiplösungen sind direkte Investitionen in die soziale Infrastruktur. D.h. am Beispiel Nachhilfe, dass Kinder im Bedarfsfall keinen Gutschein für ein privates Bildungsinstitut in die Hand gedrückt bekommen, sondern dass direkt in der Schule zusätzliche Fördermaßnahmen angeboten werden. Dies hat den großen Vorteil, dass dann auch Kinder von Familien profitieren, die nicht im Hartz IV-Bezug stehen.

Die Bedeutung der Regelsatzbemessung für den gesamten Sozialstaat macht es aus Sicht des DGB erforderlich, die Neufestsetzung breit öffentlich zu diskutieren. Eine Sachverständi­genkommission sollte dem Gesetzgeber Regelungsvorschläge unterbreiten. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich mehr Transparenz bei der Festsetzung der Regelsätze sowie ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren gefordert.


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