Deutscher Gewerkschaftsbund

TTIP, CETA und TiSA

14.07.2014

TTIP: DGB und vzbv fordern Kurswechsel für hohe Arbeits-, Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordern gemeinsam, die TTIP-Verhandlungen in eine andere Richtung zu lenken. Die Handelsgespräche sollten für die Durchsetzung besserer Arbeits-, Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards auf beiden Seiten des Atlantiks genutzt werden. Anlass ist die Fortsetzung der Verhandlungen zwischen der EU und den USA in dieser Woche in Brüssel. In dieser sechsten Verhandlungsrunde stehen verschiedene Themen auf der Agenda: die Liberalisierung des Dienstleistungshandels, der leichtere Zugang zum öffentlichen Auftragswesen, der Abbau von Handelshemmnissen in den Industriesektoren Energie und Rohstoffe, aber auch das Thema Nachhaltigkeit.

Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandels- und Investitionsabkommen werden ab Montag in Brüssel fortgesetzt. Es besteht unverändert die Sorge, dass Arbeits-, Sozial-, Verbraucher- und Umweltstandards unter die Räder geraten. Denn die Verhandlungen zielen offenbar nach wie vor einseitig auf Marktliberalisierung, Deregulierung und eine Ausweitung von Investorenrechten. „Wir müssen verhindern, dass TTIP den Wettbewerbsdruck auf Kosten der Beschäftigten oder des Umwelt- und Verbraucherschutzes erhöht. Anstatt Regeln abzubauen, müssen die USA und die EU gemeinsam höhere Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz und bei Arbeitnehmerrechten schaffen“, sagt Stefan Körzell, Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Derzeit gibt es zum Teil unterschiedliche Standards zwischen USA und EU. Ein Beispiel: Von den insgesamt acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die grundlegende Arbeitnehmerrechte weltweit festlegen, haben die USA nur zwei ratifiziert. Immer wieder wird über eine Behinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten in den USA berichtet. „In einem EU-USA-Freihandelsabkommen müsste mindestens festgeschrieben werden, wie die Umsetzung und Einhaltung der grundlegenden ILO-Arbeitsnormen garantiert werden kann“, fordert Körzell. Ähnlich äußerte sich auch die Bundesregierung.

Aus Sicht von DGB und vzbv dürfen Arbeits- und Sozialstandards nicht als „Handelshemmnisse“ bewertet werden. Solche Schutzrechte sind im Sinne des Gemeinwohls erlassen und dürfen durch TTIP nicht unter Druck geraten. Das muss auch für Verbraucher- und Umweltstandards gelten. Zumal auch in diesen Bereichen die Vorstellungen zwischen der EU und den USA im Hinblick auf Schutzbedarf, Schutzniveau und bevorzugte Instrumente voneinander abweichen. Vor allem in den Bereichen Agrar, Lebensmittel, Chemikalien und Kosmetika gelten unterschiedliche Regeln: Während in den USA die Anforderungen an die Unbedenklichkeit von Produkten häufig niedriger sind und eine Markteinführung schnell möglich ist, müssen Hersteller in Europa bereits vorher die Unbedenklichkeit und die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellen und nachweisen. Das ist der Kern des in Europa geltenden Vorsorgeprinzips.

DGB und vzbv fordern, am Vorsorgeprinzip nicht zu rütteln und es zum Maßstab für die transatlantischen Beziehungen zu machen: „Europäische und amerikanische Verbraucher sollen darauf vertrauen können, dass Produktrisiken vermieden werden statt Schäden teuer zu reparieren“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Bei der Angleichung von Standards und für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen müssen das höchste Verbraucherschutzniveau und die jeweils gute Praxis der Verhandlungsmaßstab sein. Der kleinste gemeinsame Nenner reicht nicht.“

Beide Verbände appellieren an die Verhandlungsführer und die Bundesregierung, insbesondere die Daseinsvorsorge und öffentliche Dienstleistungen keinem weiteren Liberalisierungsdruck auszusetzen. Zudem fordern sie deutlich mehr Transparenz bei den weiteren Verhandlungen. Auch wenn mittlerweile mehr Informationen veröffentlicht werden, ersetze dies nicht eine ernsthafte Konsultation der Öffentlichkeit zu wesentlichen Verhandlungsbereichen.

Die von der EU-Kommission durchgeführte öffentliche Konsultation zum umstrittenen Investorenschutz sei hierfür ein Beispiel, dem weitere folgen müssten, so Körzell und Müller.

Sowohl der DGB als auch der vzbv haben ihre ablehnenden Positionen zu Investorenrechten, die über nationales Recht hinausgehen, bei der EU-Kommission eingereicht. Die Kommission hatte Ende März auf die Kritik der Zivilgesellschaft reagiert und ihre Vorschläge zum Investorenschutz und zum Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus zur öffentlichen Diskussion gestellt. Die Konsultationsfrist der Kommission endet am Montag.

Weitere Informationen finden Sie unter www.dgb.de/-/7jo und www.vzbv.de.


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