Eine unverändert notwendige Satzungsänderung könnte nach Angaben des DGB nur auf dem nächsten 0rdentlichen Bundeskongreß im Jahr 2002 oder vorher auf einem A ußerordentlichen Kongreß beschlossen werden. Bis dahin müsse das geforderte konkrete Konzept vorliegen.
Der Düsseldorfer Kongreß hat darüber hinaus über die künftigen zentralen Handlungsfelder des DGB entschieden. Dazu gehören die internationale und die europäische Gewerkschaftspolitik, Beschäftigungspolitik und die Weiterentwicklung des Sozialstaates. Weiterhin soll der DGB auch künftig Dienstleistungen für seine Mitgliedsgewerkschaften erbringen im Rechtsschutz, in der gewerkschaftlichen Bildung, in der Öffentlichkeitsarbeit und in der gewerkschaftsinternen Information. Dazu beschloß der Kongreß: "Die Gewerkschaften müssen bereit sein, dem DGB in diesem Rahmen mehr Kompetenz und die dafür nötigen Ressourcen zu übertragen und ihre Aufgaben in den genannten Handlungsfeldern entsprechend einzuschränken."
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