Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 019 - 05.03.2015

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz belastet Arbeitnehmer

Zur ersten Lesung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Bundestag sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Donnerstag in Berlin:

Annelie Buntenbach, DGB-Vorstand

DGB/Simone M. Neumann

„Der vorliegende Gesetzentwurf belastet vor allem die gesetzlich Krankenversicherten. Selbst die Bundesregierung schätzt die daraus entstehenden zusätzlichen Belastungen auf mindestens 410 Mio. Euro. Dazu kommen, laut Gesetzentwurf, weitere bisher nicht bezifferbare Mehrkosten.

Der DGB fordert die Regierungsfraktionen auf, im Gesetzgebungsverfahren alle Chancen zu ergreifen, um die Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich zu senken.

Durch die Festsetzung der Arbeitgeber-Beiträge und den flexiblen Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag werden die Mehrkosten zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen. Nach den erfolgten Kürzungen des steuerfinanzierten Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds ist absehbar, dass die Erhöhung des Arbeitnehmer-Zusatzbeitrags das einzige Ventil zur Finanzierung der Mehrkosten ist.

Und die nächsten Kostenwellen für die Versicherten sind bereits in Sicht: Das Präventionsgesetz schlägt mit 321 Mio. Euro Mehrkosten zu Buche. Die Krankenhausreform bedeutet für die gesetzlichen Krankenkassen, nach Schätzungen, im Jahr 2016 zusätzlich 895 Mio. Euro Mehrkosten (2017: 1,3 Mrd. Euro; 2018: 1,54 Mrd. Euro).

Darüber hinaus soll die Sozialpartnerschaft in der GKV weiter ausgehöhlt werden. Zusätzlich zu Arbeitgebern und Versicherten sollen künftig die Bundesländer ein Drittel der Mitglieder des Verwaltungsrates bestimmen. Der DGB lehnt diesen Abbau der sozialpolitischen Mitbestimmung ab. Dies sieht selbst der Bundesrat so und lehnt in seiner Stellungnahme diese Änderung als Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht ab.“


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