Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 021 - 10.02.2012

DGB begrüßt Mindestlohninitiative im Bundesrat

Der DGB begrüßt die Bundesratsinitiative der Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen zu einem flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn. Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, kritisierte aber am Freitag in Berlin zugleich, dass diese Initiative nur notwendig sei, weil die Bundesregierung sich bei diesem Thema stur stellt:

„Es ist ein Trauerspiel, dass die Länder überhaupt zu einer solchen Maßnahme greifen müssen. Schwarz-Gelb hätte sich schon lange der ökonomischen Vernunft und dem Willen der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung beugen müssen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 8,50 Euro pro Stunde ist längst überfällig.

Ein gesetzlicher Mindestlohn als unterste Haltelinie dämmt den Niedriglohnbereich ein und beeinträchtigt nicht die Tarifautonomie. Er sorgt dafür, dass mindestens fünf Millionen Beschäftigte von höheren Einkünften profitieren würden und vernichtet keine Arbeitsplätze. Und Abwanderungstendenzen in andere Länder könnten unterbunden werden: Wer ordentlich bezahlt wird, bleibt und arbeitet motiviert. Das sollte auch ein Argument sein in Zeiten, wo alle Welt vom Fachkräftemangel spricht.

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn wäre endlich Schluss mit der staatlichen Subvention von Unternehmen. Es wäre Schluss mit dem Geschäftsmodell ,Kombilohn’, das die Beschäftigten mit Billiglöhnen abspeist und anschließend zum Aufstocken aufs Amt schickt.

Die Mindestlohnregelungen in den Vergabegesetzen zahlreicher Bundesländer zeigen, dass von einer Existenz sichernden unteren Lohngrenze weder die Welt untergeht, noch die Unternehmen in die Pleite geraten. Wer allerdings nur auf das Geschäftsmodell „billig“ setzt, wirtschaftet nicht richtig, sondern ruinös und hat am Markt keine Daseinsberechtigung.

Und nicht zu vergessen: Ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 pro Stunde würde den Staat um rund sieben Milliarden Euro entlasten. Der Staat müsste weniger für Sozialausgaben zahlen und gleichzeitig flösse mehr Geld in die Steuerkassen.

Die Zeit für den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ist mehr als reif. Die Bundesregierung ist aufgefordert endlich zu handeln.“

Informationen zur Mindestlohninitiative - Drucksache 816/11:

Entschließung des Bundesrates - Faire und sichere Arbeitsbedingungen durch Implementierung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohnes

Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen

Die antragstellenden Länder setzen sich für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ein. Mit ihrem Entschließungsantrag wollen sie die Bundesregierung auffordern, unverzüglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Mindestlohn soll eine unterste Grenze des Arbeitsentgelts festsetzen, unterhalb derer keine Löhne und Gehälter vereinbart werden dürfen. Das Bruttoarbeitsentgelt pro Stunde soll 8,50 Euro nicht unterschreiten. Dieser Wert sei von einer unabhängigen Kommission nach dem Vorbild Großbritanniens (Low Pay Commission) jährlich zu überprüfen.

Zur Begründung führen die Antragsteller unter anderem aus, dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, von ihrer Arbeit menschenwürdig leben können müssen. Über eine Vollzeitbeschäftigung müsse ein existenzsicherndes Arbeitseinkommen erzielbar sein, das eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Dazu sei ein Rechtanspruch auf eine Mindestvergütung erforderlich.


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