Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 005 - 14.01.2013

Beschäftigten-Datenschutz: Regierungsvorschlag ist Freibrief für massive Eingriffe in Arbeitnehmerrechte

Zum vorliegenden Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes sagte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, am Montag in Berlin:

„Wenn es tatsächlich zu einer Beschlussfassung dieses Gesetzentwurfes kommt, ist das ein Freibrief für massive Eingriffe in die Grundrechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Den Entwurf> als Erfolg zu feiern, nur weil die heimliche Videoüberwachung zukünftig verboten sein wird, lässt die massiven Verschlechterungen an anderen Stellen völlig außer Acht.

Ich kann die Regierungsfraktionen nur davor warnen, ein solches Gesetz jetzt noch zu beschließen. Das ist keine Verbesserung des Datenschutzes für Arbeitnehmer, sondern eine nicht hinnehmbare Verschlechterung und ein Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte. Das werden die Gewerkschaften nicht stillschweigend hinnehmen.

Nach wie vor ist der Gesetzentwurf gespickt mit unbestimmten Rechtsbegriffen, die dem Arbeitgeber jede Möglichkeit geben, durch eigene Interpretationen in das Persönlichkeitsrecht von Beschäftigten erheblich einzugreifen. Durch eine weitgehende Freigabe der Datenübermittlung innerhalb eines Konzerns werden die Datenschutzrechte von Beschäftigten weiter eingeschränkt.

So können demnach die Mitarbeiter in Call-Centern praktisch ständig überwacht werden. Bei der offenen Videoüberwachung genügt es, dass allgemein darauf hingewiesen wird, dass Videoüberwachung stattfindet. Keiner wird kontrollieren können, wo die Kameras angebracht sind oder wie lange sie eingeschaltet werden. Hier von offener Überwachung zu sprechen, ist ein schlechter Witz. Außerdem sind die Gründe für eine Videoüberwachung in einem ‚Insbesondere-Katalog’ geregelt, so dass es allein die Entscheidung des Arbeitgebers ist, in welchen Fällen er eine Überwachung für notwendig hält. Besonders hart treffe die Beschäftigten auch die Ausweitung ärztlicher Untersuchungen, die zukünftig nicht nur bei Neueinstellungen, sondern auch bei Tätigkeitswechseln innerhalb des Betriebs möglich würden.

Der Gesetzentwurf der Koalition ist auch problematisch angesichts der Tatsache, dass zurzeit auf EU-Ebene eine Datenschutz-Grundverordnung verhandelt wird, die mit Sicherheit Veränderungen an diesem Gesetz – wenn es so verabschiedet wird – notwendig machen werden.“


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