Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 193 - 10.11.2011

Entscheidung zum Staatsangehörigkeitsrecht schadet der Integration

„Der Bundestag hat mit seiner heutigen Entscheidung für die Beibehaltung der so genannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht der Integration einen Bärendienst erwiesen. Volljährig gewordene Jugendliche ausländischer Eltern müssten sich weiterhin für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden“, kritisierte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied am Donnerstag in Berlin. Der Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen zur Abschaffung der Optionspflicht abgelehnt.

"Gut integrierte Jugendliche, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, werden nun gezwungen, bei ihrer Entscheidung für die deutsche Staatsangehörigkeit sich gleichzeitig gegen die Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden zu müssen. Familiäre- oder Identitätskonflikte können die Folge sein.“

Zudem werde die Abwendung von Deutschland gefördert, da nicht das Individuum in den Mittelpunkt der politischen Debatte gestellt werde, sondern eine veraltete Idee eines Nationalstaates, die in eine globalisierte Welt nicht passe. Schon heute sind bis zu 4.000 Jugendliche davon betroffen. Die Zahl wird in den nächsten Jahren auf mehr als 40.000 steigen.

Die Regierungskoalitionen hatten ihre Ablehnung der Gesetzentwürfe mit der Vermeidung der Mehrfachstaatsangehörigkeit begründet. „Eine solche Begründung ist scheinheilig und zeigt, wie groß der Widerspruch zwischen Sonntagsreden über die Integration und die Beibehaltung integrationshemmender Rahmenbedingungen ist“, sagte Annelie Buntenbach. Bereits jetzt können mehr als 50 Prozent der Eingebürgerten neben der deutschen auch die Herkunftsstaatsangehörigkeit beibehalten. Dazu gehören Angehörige von EU-Staaten, aber auch Drittstaatsangehörige auf Basis einer Vielzahl von Ausnahmeregelungen.


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