Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 063 - 25.04.2012

Hartz-IV-Regelsätze endlich verfassungskonform gestalten!

Das Berliner Sozialgericht hat heute eine gegen die Hartz-IV-Regelsätze gerichtete Klage ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Kläger ist eine dreiköpfige Familie, die vom DGB-Rechtsschutz vertreten wird. Zur erneuten Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts zwecks Überprüfung der Regelsätze erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Der DGB begrüßt die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch das Berliner Sozialgericht. Der DGB teilt die vom Gericht geäußerten Zweifel an der Verfassungskonformität der Regelsätze. Vor allem das Kindern zugestandene Existenzminimum ist völlig unzureichend. Jugendliche wie im konkreten Fall der 15-Jährige haben rechnerisch ganze 3,50 Euro pro Tag für Ernährung zur Verfügung.

Das Gericht hat den Finger in die Wunde gelegt, die der politische Kuhhandel Anfang letzten Jahres im Vermittlungsausschuss nicht heilen konnte. Vor einem Jahr wurde durch die Einbeziehung weiterer Politikfelder ein Bündel geschnürt, ohne jedoch die Regelsätze zu erhöhen. In zwei von der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Rechtsgutachten wurde aufgezeigt, dass die Regelsätze auch weiterhin verfassungswidrig sind. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht gefragt, die von ihm selbst aufgestellten Maßstäbe zur Ermittlung des notwendigen Existenzminimums zu kontrollieren. Der Gesetzgeber sollte aber nicht nach Karlsruhe schauen und abwarten. Es ist ein Armutszeugnis für die Politik, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen muss.

Der DGB fordert eine transparente, methodisch-saubere Regelbedarfsbestimmung durch den Gesetzgeber. Dazu gehört vor allem ein Ausschluss von so genannten Hartz-IV-Aufstockern und verdeckt Armen aus der Referenzgruppe, deren Konsumverhalten der Regelsatzbemessung zugrunde liegt. Zudem sind die teils willkürlichen Abschläge auf einzelne Verbrauchspositionen zu überprüfen. Eine unabhängige Expertenkommission sollte dem Gesetzgeber Vorschläge erarbeiten und dabei vor allem den besonderen Bedarf von Kindern berücksichtigen.“


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