Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 105 - 07.10.2016
Entgeltgleichheit

Ein erster Schritt für mehr Lohngleichheit – mehr Mut ist notwendig

Zu dem Kompromiss des Koalitionsausschusses für ein Gesetz für mehr Lohngleichheit sagt die stellvertretende Vorsitzende des DGB, Elke Hannack:

„Wir begrüßen es, dass der Koalitionsausschuss den Weg für ein Entgelttransparenzgesetz frei gemacht hat. Die Regierung trägt damit endlich das Thema Lohngerechtigkeit in die Betriebe und Dienststellen hinein. Wir hoffen, dass das Tabu, über Löhne zu sprechen, nun ein Stück weit aufgebrochen wird. Allerdings hätten wir uns an vielen Stellen mehr Mut gewünscht, im Interesse der Frauen über die engen Vorgaben des Koalitionsvertrages hinauszugehen. Vor allem sollten die betrieblichen Prüfverfahren unbedingt verbindlich gemacht werden, um ein wirksames Gesetz auf den Weg zu bringen.

Positiv ist, dass der individuelle Auskunftsanspruch bereits für alle Arbeitnehmerinnen in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gelten soll und mit Unterstützung der Betriebsräte eingelöst werden kann. Die Betriebsräte haben damit einen Fuß in der Tür und werden das Ziel des Gesetzes nach Kräften unterstützen: Mehr Transparenz auf betrieblicher Ebene, damit die Entgeltlücke endlich überwunden wird. Eines ist aber schon jetzt sicher: Die geplante Evaluation zur Entgeltgleichheit in kleineren Betrieben muss schnellstmöglich erfolgen, verbunden mit der Option, das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode nachzubessern und Regelungslücken zu schließen.“


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