Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 029 - 04.05.2018
Pressemitteilung

Buntenbach: Arbeitsmarkt ist exklusiv statt inklusiv

Anlässlich des europaweiten Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai sagte DGB-Vorstandmitglied Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin:

„Menschen mit Behinderung werden nach wie vor am Arbeitsmarkt ausgegrenzt. Ausbildung und Beschäftigung bleiben exklusiv, statt inklusiver zu werden. Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen ist zwar in den letzten Jahren gesunken, allerdings langsamer als die allgemeine Arbeitslosenquote. Der Abstand zwischen beiden Gruppen ist sogar noch gewachsen.

2016 lag die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen bei 12,4 Prozent (2009: 14,6%), die vergleichbare allgemeine Arbeitslosenquote bei 7,8 Prozent (2009: 10,5%, siehe dazu Hinweis). Auch bei der durchschnittlichen Dauer der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen gibt es keine Verbesserungen, sie liegt noch immer bei 54 Wochen. Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit insgesamt liegt aktuell bei 38 Wochen.

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch am Arbeitsmarkt schrittweise umzusetzen. Ziel muss es sein, die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen messbar zu senken. Viele Jahre wurden verschenkt, jetzt muss schnell gehandelt werden.

Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung behinderter Menschen stark anzuheben. Dabei sollte gestaffelt vorgegangen werden, so dass Anstrengungen der Unternehmen belohnt werden.“

Hinweis:

Die Quote arbeitsloser Menschen mit Behinderung wird auf Basis der „sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten“ errechnet. Bei anderen Angaben zur Arbeitslosigkeit ist die Basis „alle Beschäftigten“. Deswegen ist diese Quote niedriger.


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