Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 088 - 18.10.2017
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk

DGB fordert Weiterentwicklung und sichere Finanzierung für öffentlich-rechtliche Medien

Der DGB fordert die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten und die Rundfunkkommission auf, die Fortentwicklung des Auftrags in den Mittelpunkt der Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Medien zu stellen. Zudem müssten sie für eine Finanzierung sorgen, die sicherstellt, dass die öffentlich-rechtlichen Medien ihren demokratischen Auftrag auch in Zukunft erfüllen können. „Die öffentlich-rechtlichen Medien sind für einen offenen Prozess der Meinungsbildung in Deutschland unverzichtbar“ betont der Bundesvorstand des DGB in einer Resolution, die Anfang Oktober beschlossen wurde. Die Vielfalt und die hohen journalistischen Standards dürften nicht beschnitten werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten einen Anspruch auf angemessene Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen, ebenso wie die Urheberinnen und Urheber auf eine angemessene Vergütung.

Der DGB sieht auch Reformbedarf bei den Öffentlich-Rechtlichen: „Dazu gehört auch, dass das berechtigte Interesse an mehr Transparenz erfüllt wird“, heißt es in der Resolution. Damit lasse sich nicht nur sicherstellen, dass sparsam gewirtschaftet werde, sondern auch, dass das Geld der Beitragszahler in deren Sinne eingesetzt werde.

Im Vordergrund müsse aber stehen, dass die öffentlich-rechtlichen Medien ihren verfassungsrechtlich definierten Auftrag erfüllen könnten, auch in einer digitalen Welt: Als Garanten für eine freie Meinungsbildung und Meinungsvielfalt hätten sie den Auftrag, möglichst viele Menschen zu erreichen, auch über die digitalen Medien. „Ihre Präsenz darf nicht durch gesetzlich vorgeschriebene Löschfristen, das Kriterium der Presseähnlichkeit oder den Sendebezug eingeschränkt werden. Archive sollten ohne zeitliche Beschränkung im Internet zugänglich sein“, heißt es in der Resolution. Auch hier müsse für eine angemessene Vergütung von Urheberinnen und Urhebern gesorgt werden.

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