Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 040 - 04.05.2017

Buntenbach: Menschen mit Behinderung brauchen Doppelstrategie in der Arbeitswelt

Bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sieht DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach großen Handlungsbedarf. Anlässlich des europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am Freitag (5. Mai) sagte Buntenbach am Donnerstag in Berlin:

„Noch immer ist eine Behinderung ein großer Nachteil am Arbeitsmarkt. Obwohl der Gesetzgeber die Unternehmen verpflichtet behinderte Menschen zu beschäftigen, entziehen sich viele durch die Zahlung einer Ausgleichsabgabe. Deshalb sind Menschen mit Behinderung häufiger und länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung - obwohl sie im Durchschnitt bessere Bildungsabschlüsse haben. Viele arbeitslose Behinderte sind inzwischen auf Hartz IV angewiesen.

Schwerbehinderte Menschen machen nur 4,7 Prozent aller Beschäftigten aus (bei privaten Arbeitgebern: 4,1%, bei öffentlichen Arbeitgebern: 6,6%). Die private Wirtschaft liegt damit deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter*. Von den 156.306 Unternehmen, die diese Auflage erfüllen müssen (mit mehr als 20 Mitarbeitern) hatte sogar jedes vierte Unternehmen (40.127) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten. 

Wir brauchen eine Doppelstrategie, zum einen durch eine bessere Förderung behinderter Menschen: Die Jobcenter müssen finanziell besser ausgestattet werden. Mitarbeiter in Jobcentern und Arbeitsagenturen müssen besser qualifiziert werden, um die Rehabilitation und die Integration Behinderter zum Erfolg zu führen. Zum anderen muss der Druck auf die Unternehmen erhöht werden, Behinderte tatsächlich zu beschäftigen. In jedem Unternehmen gibt es Möglichkeiten dazu. Sie können sogar öffentlich gefördert werden, wenn Arbeitsplätze umgebaut werden müssen. Diese Mittel müssen aber auch abgerufen werden."

Der DGB fordert, die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung behinderter Menschen stark anzuheben. Dabei sollte gestaffelt vorgegangen werden, so dass Anstrengungen der Unternehmen belohnt werden (pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat):

  • bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent von 125 auf 250 Euro
  • bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro
  • bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 320 auf 750 Euro

*Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Daten 2015


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