Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 113 - 23.06.2014

Mindestlohn-Studie bestätigt: Keine negativen Beschäftigungseffekte

Anlässlich der Veröffentlichung der Studie zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in Deutschland von Prof. Dr. Gerhard Bosch und Dr. Claudia Weinkopf vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung unterstrich DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell erneut die Wichtigkeit eines Mindestlohns ohne Ausnahmen:

„Die Untersuchung vom IAQ belegt erneut: Die Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro in Deutschland ist notwendig, um dem seit den 90er Jahren ausufernden Niedriglohnsektor Einhalt zu gebieten; zudem ist dieser Mindestlohn im europäischen Vergleich keineswegs hoch angesiedelt und er wird – wie die internationale Forschung zeigt – keine negativen Beschäftigungseffekte zur Folge haben.

Interessant ist der Befund der Studie, dass in Ländern wie Deutschland mit überwiegend innovativen Betrieben – auch im Bereich der klein- und mittelständischen Unternehmen – ohne Nachteile für die Beschäftigung auch höhere Mindestlöhne gezahlt werden können. Insofern ist die DGB-Forderung nach einer rascheren Anhebung des Mindestlohns als im Gesetzentwurf bisher vorgesehen mehr als berechtigt.

Der DGB lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn grundsätzlich ab und teilt die Forderung des IAQ, Verstöße massiv zu sanktionieren. Nur so kann der Mindestlohn effektiv wirken und kontrolliert werden.

Wir sagen: Mindestlohn jetzt, für alle. Würde kennt keine Ausnahmen. Und das werden wir mit unserer Mindestlohnkundgebung am 30. Juni zwischen Kanzleramt und Paul-Löbe-Haus ab 10 Uhr nochmals bekräftigen.“


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