Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 154 - 04.09.2013

Mitbestimmung hilft gegen ausbeuterische Werkverträge


Zur Debatte um Betriebsratsrechte bei Werkverträgen erklärte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Werkverträge entwickeln sich immer mehr zu einem Instrument des Lohndumpings. Statt anständige Tariflöhne zu zahlen oder eigene Beschäftigte einzustellen, schließen immer mehr Unternehmen Werkverträge mit Subunternehmern ab. Dann geraten Arbeitnehmerrechte regelmäßig unter die Räder. Die Arbeitnehmer werden ausgebeutet, Arbeitsnormen verletzt. Erschütternde Beispiele gibt es in Schlachthöfen oder in der Getränke-Logistik. Das Gesetz gibt Betriebsräten heute keine ausreichenden Rechte, diese ausbeuterischen Werkverträge zu stoppen.

Die neue Bundesregierung muss nach Ansicht des DGB dringend handeln.

Über die Bedingungen beim Einsatz von Werkverträgen müssen die Betriebsräte künftig mitbestimmen können – eine gesetzliche Regulierung der Werkverträge ist überfällig.

Der DGB begrüßt die Initiative des Landes Niedersachsen, Betriebsräten ein Zustimmungsverweigerungsrecht bei Werkverträgen zu geben. Wird dies nicht umgesetzt, gibt es demnächst drei Klassen im Betrieb: die Stammbelegschaft, die Leiharbeiter und rechtlose Werkvertragsbeschäftigte.“

NGG Broschüre „Wenig Rechte Wenig Lohn – Wie Unternehmen Werkverträge (aus)nutzen“

http://bit.ly/10Mfg71

DGB-Stellungnahme Werkverträge (PDF, 114 kB)

Bündnis90/Die Grünen und Die Linke fordern den Missbrauch von Werkverträgen einzudämmen. Dazu soll eine präzisere gesetzliche Abgrenzung vorgenommen werden um zwischen echten und unechten Werkverträgen zu unterscheiden. Der DGB unterstützt das Anliegen. Werkverträge müssen unterbunden werden, wenn es ausschließlich darum geht, Löhne zu drücken und Risiken auf die Beschäftigten abzuwälzen.

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