Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 022 - 11.02.2008

Aufnahme der Zeitarbeit ins Entsendegesetz unerlässlich

Am Montag hat die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit mit dem Bundesverband Zeitarbeit und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen dem Bundesarbeitsminister den Tarifvertrag für Mindestarbeitsbedingungen der Zeitarbeit überreicht und die Aufnahme in das Entsendegesetz beantragt.

"Die Aufnahme ins Entsendegesetz hätte schon längst unter Dach und Fach sein können, denn die Tarifvertragsparteien hatten den Tarifvertrag bereits am 30. Mai 2006 abgeschlossen" sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki. "Die Aufnahme scheiterte bisher jedoch an der Blockadehaltung der Bundesregierung."

Bewegung gab es dann im Sommer 2007: Dann endlich einigte sich die Bundesregierung und legte fest, dass die Branchen, die eine Aufnahme in das Entsendegesetz wünschen, ihren Antrag bis zum 31. März 2008 einreichen müssen.

"Wir wollen mit dem Tarifvertrag erreichen, dass die Beschäftigten in der Zeitarbeit zu fairen Bedingungen arbeiten und Lohndrückerei ausgeschlossen wird", unterstrich Claus Matecki. "Es ist dringend notwendig, soziale Verwerfungen und einen gespaltenen Arbeitsmarkt zu vermeiden."

Mit dem Tarifvertrag soll nun endlich für die Branche der Zeitarbeit eine untere Haltelinie eingezogen werden. Ohne eine Festlegung dieser Mindestarbeitsbedingungen bestehe die Gefahr, dass die Wettbewerbssituation in Europa den "freien Fall der Entgelte und Sozialstandards" bewirke, sagte Claus Matecki. "Die Große Koalition ist nun gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und ihre politischen Zusagen einzuhalten."


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