Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 055 - 13.06.2017
Einkommen

Vorstandsvergütungen: Schluss mit der Gier

Gewerkschaften fordern Grenzen bei der Vorstandsvergütung in Unternehmen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund will der maßlosen Vergütung der Vorstände in den börsennotierten deutschen Unternehmen eine Grenze setzen. Das beschloss der Bundesvorstand des DGB heute bei seiner regulären monatlichen Sitzung in Berlin. Die Forderungen des DGB richten sich sowohl an den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), als auch an den Gesetzgeber und an die Vorstände und Aufsichtsräte.

„Dass Vorstände mittlerweile bis zu 57-mal mehr verdienen als der Durchschnitt der Beschäftigten, ist für niemanden mehr nachvollziehbar und verletzt das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen. Vorstände haben eine gesellschaftliche Vorbildfunktion – daran sollte man sie nicht erinnern müssen. Seit Jahren kennt die Vorstandsvergütung im Grundsatz nur noch eine Richtung: Nach oben. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Eine Umorientierung kann nur dann funktionieren, wenn wir die bestehenden Regeln deutlich verschärfen“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.

Erster Adressat der Forderungen  ist der DCGK. Da die bisher allgemeinen Empfehlungen der Kommission, ein Verhältnis zwischen der Bezahlung von Managern und Beschäftigten zu schaffen, weitgehend erfolglos waren, soll die Regierungskommission „mehr Verantwortung übernehmen“ und Richtwerte für ein angemessenes Vergütungsverhältnis vorgeben, heißt es in dem Beschluss. Der Gesetzgeber wird in dem Beschluss unter anderem aufgefordert, die –häufig  sehr umfangreichen - variablen Bestandteile der Vergütung auf das Zweifache der Grundvergütung im Aktiengesetz zu begrenzen. Der Aufsichtsrat solle einem Vergütungssystem mit Zweidrittelmehrheit zustimmen müssen. Damit wird es nicht länger möglich sein, dass die Kapitalseite die Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat mit dem Doppelstimmrecht des Aufsichtsratsvorsitzenden einfach überstimmen kann.

Angesichts der Debatte um Altersarmut und niedrige Renten zeigt der DGB auch kein Verständnis dafür, dass die Vorstände neben der Vergütung von den Unternehmen zusätzlich für das Alter sozial abgesichert werden. „Wer so viel verdient, kann sehr gut selbst fürs Alter vorsorgen“, sagte Hoffmann. Laut Beschluss sollen die Vorstände deswegen „mittelfristig ihre Altersversorgung selbst aus ihrer Grundvergütung finanzieren“.

Nicht zuletzt fordert der DGB eine gesetzliche Regelung, mit der Vergütungsbestandteile bei „erheblichen Pflichtverletzungen oder bei regelwidrigem Verhalten“ einbehalten oder zurückgefordert werden können. Der DGB unterstützt den Vorschlag der SPD, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorstandsvergütungen als Betriebsausgaben zu begrenzen. Den Vorschlag der Sozialdemokraten, die Hauptversammlung über Vorstandsvergütungen abstimmen zu lassen, lehnen die Gewerkschaften dagegen ab. „Damit würde der Bock zum Gärtner gemacht – die Hauptversammlung wird von der Kapitalseite dominiert, die kein Interesse an einer Begrenzung hat. Mit dieser Entscheidungsmacht der Hauptversammlung würde die Mitbestimmung geschwächt. Das ist nicht unser Ziel“, sagte Hoffmann.


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