Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 107 - 23.06.2010

Michael Sommer: Tarifeinheit gesetzlich regeln

Zur Entscheidung des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zum Grundsatz der Tarifeinheit erklärte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer am Dienstag in Vancouver:

„Die heutige Entscheidung zur Tarifeinheit hat sich abgezeichnet. Wir befürchten infolge dieser Entscheidung eine Zersplitterung der Tariflandschaft mit negativen Auswirkungen für Beschäftigte und Unternehmen. Aus Sicht der Gewerkschaften muss die Tarifeinheit im Betrieb jetzt gesetzlich geregelt werden. Hierzu haben DGB und BDA in einer gemeinsamen Initiative Eckpunkte vorgelegt.

Die Tarifautonomie ist ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und hat wesentlich zum Wohlstand und sozialem Frieden in Deutschland beigetragen. Zur Tarifautonomie gehört die Tarifeinheit. In den zurückliegenden Jahrzehnten hat sich das Prinzip ‚Ein Betrieb – ein Tarifvertrag’ bewährt und ist im Interesse beider Tarifvertragsparteien. Sie nutzt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, weil sie den Zusammenhalt innerhalb der Belegschaften stärkt und verhindert, dass einzelne Belegschaftsteile gegeneinander ausgespielt werden. Tarifeinheit sichert Solidarität im Betrieb.

Krisen und Chaos haben wir schon genug, die Betriebe und Belegschaften leiden ohnehin unter der Wirtschaftskrise und der anhaltenden Sorge um den Arbeitsplatz. Was wir jetzt nicht brauchen, ist eine neue Krise an der Tariffront. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Regelungslücke im Tarifvertragsgesetz schnellstmöglich zu schließen und die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln.“

Wichtigste Punkte aus Sicht des DGB für die Regelung der Tarifeinheit im Tarifvertragsgesetz:

Die Mehrheit entscheidet

An erster Stelle steht für den DGB und die Gewerkschaften: Die Mehrheit soll entscheiden. Wenn mehrere Tarifverträge von unterschiedlichen Gewerkschaften in einem Betrieb existieren, soll der Tarifvertrag gelten, der von der Gewerkschaft geschlossen wurde, die die meisten Mitglieder in dem Betrieb hat.

Klarheit und Sicherheit

Die Arbeitgeber wünschen sich Klarheit und Berechenbarkeit an der Tariffront. Das ist verständlich. Aber auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es wichtig, dass es klare, unmissverständliche vertragliche Vereinbarungen gibt. Für uns ist es wichtig, dass bestehende Tarifverträge der mitgliederstärksten Gewerkschaften im Betrieb gelten und nicht durch den Abschluss so genannter „spezieller“ Tarifverträge von Spartengewerkschaften beiseite geschoben werden. Das demokratische Mehrheitsprinzip, das unser gemeinsamer Vorschlag vorsieht, ist eine wichtige Maßnahme, um hier eine klare Regelung zu schaffen.

Friedenspflicht bei bestehendem Tarifvertrag

Sind zwei Tarifverträge für einen Betrieb von unterschiedlichen Gewerkschaften geschlossen worden, dann gilt während der Laufzeit des Vertrages der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb die Friedenspflicht. Sie gilt dann auch für Gewerkschaften, die im Betrieb eine Minderheit der Belegschaft vertreten. Arbeitskämpfe sind während der Laufzeit des vorrangigen Tarifvertrags der Mehrheitsgewerkschaft ausgeschlossen. Auch das stärkt den Zusammenhalt der Belegschaften. Denn es ist immer eine Belastung für die Beschäftigten, wenn einige Kollegen streiken und die anderen weiter arbeiten.

Wettbewerb und Vertrauensschutz

Wie bisher bedeutet Tarifeinheit nicht ein Monopol für bestimmte Tarifvertragsparteien. Der Wettbewerb verschiedener Gewerkschaften bleibt bestehen und wird fair und demokratisch ausgetragen. Niemand hindert eine Organisation, mehr Mitglieder zu werben als eine andere. Wenn eine Gewerkschaft attraktive Angebote macht, gewinnt sie auch neue Mitglieder. Wer die meisten Mitglieder und einen Tarifvertrag abgeschlossen hat, dessen Tarifvertrag gilt. Die DGB-Gewerkschaften stellen sich selbstbewusst diesem Wettbewerb.

Es wird auch weiterhin möglich sein, dass mehrere Tarifverträge von verschiedenen Gewerkschaften für unterschiedliche Belegschafts- und Berufsgruppen innerhalb des Betriebs geschlossen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass sich die Belegschaftsgruppen nicht überschneiden und dass die Tarifvertragsparteien sich einigen.

Bestehende Tarifverträge werden nicht außer Kraft gesetzt. Selbstverständlich wird dem Vertrauensschutz bereits bestehender Tarifverträge Rechnung getragen. Aktuell geltende Tarifverträge werden respektiert, selbst wenn sie nicht von der Mehrheitsgewerkschaft geschlossen worden sind und nach der neuen Regelung ihre Gültigkeit verlieren würden.

Verantwortung in der Krise

Deutschland und Europa stecken in der Krise, wir haben viele Probleme, deren Lösung nicht einfach wird. Umso wichtiger ist es, dass wir die Probleme, für die es vernünftige und kluge Lösungsvorschläge gibt, so schnell wie möglich beseitigen.

Der DGB und die Gewerkschaften haben in der Krise immer Verantwortung übernommen, kluge Vorschläge gemacht, mit Politik und Wirtschaft vertrauensvoll zusammengearbeitet und zu ihrem Wort gestanden. Das werden wir auch weiterhin tun und in diesem Sinne verstehen wir auch unseren gemeinsam mit der BDA entwickelten Vorschlag zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Er findet die richtige Balance zwischen Wettbewerb und Koalitionsfreiheit auf der einen und Stabilität, Berechenbarkeit und demokratischem Mehrheitsprinzip auf der anderen Seite.

Das gemeinsame Eckpunktepapier von DGB und BDA finden Sie im Anhang dieser Meldung.

DGB und BDA: Tarifautonomie sichern – Tarifeinheit regeln (PDF, 62 kB)

DGB und BDA wollen die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern. Sie schlagen deshalb vor, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln, um ihn auch in Zukunft zu gewährleisten. Eine gemeinsame Erklärung von DGB und BDA.


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