Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 076 - 09.05.2011

Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung stoppen

Die zunehmende Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung über so genannte Scheinauslandsgesellschaften muss gestoppt werden. Das forderte Dietmar Hexel, DGB Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Unternehmensmitbestimmung im Bundestagsauschuss für Arbeit und Soziales:

„Die Zahl der Unternehmen, die über so genannte Scheinauslandsgesellschaften aus der Unternehmensmitbestimmung flüchten, hat sich von 2006 bis 2010 mehr als verdoppelt. Waren es 2006 noch 17 Unternehmen, so haben nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung im Jahr 2010 bereits 43 Gesellschaften dieses Schlupfloch genutzt.

Der Gesetzgeber muss dieser Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung einen Riegel vorschieben. Der Schutzbereich der deutschen Mitbestimmungsgesetze muss schnell auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Scheinauslandsgesellschaften ausgedehnt werden. Der DGB unterstützt deshalb die Anträge der Bundestagsfraktionen von SPD und DIE LINKE, die genau in diese Richtung zielen.

Gerade in der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die Unternehmensmitbestimmung bewährt. Ohne sie wäre Deutschland in der Krise nicht so glimpflich davon gekommen. Sie hat Arbeitsplätze, Wohlstand und den sozialen Frieden gesichert.“

Bei so genannten Scheinauslandsgesellschaften nehmen operativ in Deutschland tätige Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten eine europäische Rechtsform an und entziehen sich so den deutschen Mitbestimmungsgesetzen.

Auch die SPD Forderung nach einer echten Parität in den Aufsichtsräten unterstützt Dietmar Hexel, der auch Mitglied der Regierungskommission ‚Deutscher Corporate Governance Kodex’ ist:

“Echte Parität ist keine Bedrohung für die Unternehmen. Wir haben sie längst in der Montanindustrie, wo sie in diesem Jahr ihren 60. Geburtstag feiert. Manche Krise ließ sich nur meistern, weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Aufsichtsrat gleichberechtigt mit am Tisch saßen und nicht überstimmt werden konnten.

Deshalb unterstützt der DGB die Forderung, eine von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam bestimmte „neutrale Person“ im Mitbestimmungsgesetz einzuführen. Wir brauchen endlich eine echte Parität wie in der Montanmitbestimmung.“

Stellungnahme Anhörung zur Unternehmensmitbestimmung (PDF, 52 kB)

Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der SPD „Demokratische Teilhabe von Belegschaften und ihren Vertretern an unternehmerischen Entscheidungen stärken“ (BT- Drucksache 17/2122) und zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Unternehmensmitbestimmung lückenlos garantieren“ (BT-Drucksache 17/1413)


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