Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 096 - 10.06.2013

Bessere Pflege ist überfällig und solidarisch finanzierbar

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert nach der Bundestagswahl eine schnelle Pflegereform und legt dazu einen Finanzierungsvorschlag vor. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin:

„Die Verbesserung der Pflegeleistungen ist dringend nötig und muss solidarisch finanziert werden. Es ist höchste Zeit, dass nach der Bundestagswahl eine große Pflegereform kommt. Kernpunkt muss die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sein, damit demenzkranke Menschen endlich in die Pflegeversicherung einbezogen werden. Außerdem brauchen wir eine Finanzreform, weil schon seit Jahren klar ist, dass der Finanzierungsbedarf in der Pflege steigen wird, weil die Zahl der Pflegebedürftigen zunehmen wird und die Leistungen und die Entlohnung in der Pflege deutlich verbessert werden müssen. Es ist beschämend, dass die Bundesregierung die notwendige Pflegereform verzögert und verschleppt hat.

Bessere Pflege gibt es nicht zum Nulltarif. Angeblich kostenneutrale Modelle wären lupenreine Leistungskürzungen. Wenn die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt, der Finanzrahmen aber nicht erhöht wird, wäre dies nichts anderes als die Privatisierung der Pflege, die die Koalition mit dem ‚Pflege-Bahr’ bereits eingeleitet hat.

Die Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie die Dynamisierung der Pflegeleistungen führen zu notwendigen Mehrkosten von zunächst ca. sieben Milliarden Euro und sind nur bei einer solidarischen Finanzierung für alle tragbar. Der notwendige Beitragsanstieg kann auf 0,4 Prozentpunkte begrenzt werden, indem die private Pflegeversicherung in einem ersten Schritt in den Finanzausgleich einbezogen wird, andere Einkunftsarten verbeitragt werden und der Steuerzuschuss erhöht wird. Die Mehrbelastung von Durchschnittsverdienenden beträgt so nur 5,40 Euro im Monat. Damit können die notwendigen Reformen für eine bessere Pflege umgesetzt werden. Der Beitragssatz könnte bis zum Jahr 2030 unter 2,5 Prozent stabilisiert werden.“

DGB-Finanzvorschlag für eine Pflegereform:

 

2013

2014

2020

2030

Beitragssatzprognose BMG

 

Beitragssatz in Prozentpunkten
nach DGB-Berechnungen

2,05

 

 

 

 

 

2,1

 

+0,36 (1)

+0,04 (2)

+0,29 (3)

 

2,79

2,3

 

+0,36 (1)

+0,04 (2)

 

 

2,7

2,5

 

+0,36 (1)

+0,04 (2)

 

 

2,9

Dämpfung der Beitragssatzentwicklung durch

  • Finanzausgleich PKV
  • Steuerzuschuss
  • Andere Einkommen und höhere Beitragsbemessungsgrenze

 

 

 

 

0,2

0,1

0,15

 

2,34

 

 

 

0,2

0,1

0,15

 

2,25

 

 

 

0,2

0,1

0,15

 

2,45

  1. Ausweitung Pflegebedürftigkeitsbegriff
  2. Kosten für zusätzliche Dynamisierung, um Kostensteigerungen aufzufangen (gesetzte Annahmen)
  3. Finanzielle Auswirkungen durch Bestandsschutzregelungen für drei Jahre auf Basis des Beiratsergebnisses zur Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes in: Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, S. 41, BMG, 20.05.2009.

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