Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 078 - 05.08.2016
Pressemitteilung

Arbeitsschutz fit machen für die Zukunft

Vor 20 Jahren, am 7. August 1996, hat der Bundestag das Arbeitsschutzgesetz beschlossen. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin:

"Mit dem Gesetz von 1996 wurde das Arbeitsschutzrecht modernisiert und weiterentwickelt – von der reinen Unfallverhütung hin zu einem ganzheitlichen Ansatz. Für die Gewerkschaften ist das ein Meilenstein, auf dem es aufzubauen gilt. Die zuletzt erneut gestiegenen Zahlen zum Krankenstand in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wichtig wirksamer Arbeitsschutz ist. Psychische Belastungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen nehmen seit Jahren zu. Beim betrieblichen Arbeitsschutz gibt es also noch erhebliche Defizite. Die mit dem Gesetz eingeführte Gefährdungsbeurteilung wird noch immer zu wenig genutzt. Nur jeder sechste Betrieb setzt sie als kontinuierlichen Prozess um. Insbesondere in Betrieben ohne Betriebs- und Personalrat ist eine umfassende, ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung leider ein Fremdwort.

Deshalb muss das Regelwerk verbindlicher ausgestaltet und an die sich ändernde Arbeitswelt angepasst werden. Hier haben wir die Chance, Veränderungsprozesse präventiv für eine Humanisierung zu nutzen. Etwa können in der Produktion Beschäftigte durch neuartige Robotik von schweren körperlichen Arbeiten oder ungünstigen Körperhaltungen entlastet werden. Die Interaktion von Menschen mit intelligenten Maschinen und digitalen Arbeitsmitteln wirft zudem neue Fragen hinsichtlich der Arbeitsgestaltung, des Datenschutzes oder der Qualifizierung auf. Kritisch zu sehen ist die zunehmende Entgrenzung der Arbeitszeiten und ein zunehmender Leistungsdruck durch unrealistische Zielvorgaben. Überdies fallen mit Arbeit 4.0 auch erhebliche Datenmengen an, die Leistungsvergleiche und Verhaltenskontrollen möglich machen.

Für einen auch künftig wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen diese neuen Risiken besser rechtlich erfasst werden. Daher brauchen wir eine umfassende und vor allem verbindliche Anti-Stress-Politik. Eine Anti-Stress-Verordnung, die für mehr Klarheit in Bezug auf das betriebliche Handeln sorgt, gehört ebenso dazu wie wirksame Sanktionen bei Verstößen im Arbeitsschutzrecht. Darüber hinaus muss die Kontrollfunktion der Aufsichtsbehörden gestärkt werden, damit sie wirksam gegen Missbrauch vorgehen können. Nicht zuletzt brauchen wir eine Stärkung der Mitbestimmung. Wo starke Interessensvertretungen aktiv sind, ist das Arbeitsschutzniveau höher."


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