Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 171 - 17.10.2012

60 Jahre Betriebsverfassungsgesetz: Das Erfolgsmodell Mitbestimmung ist wichtiger denn je

Zur Festveranstaltung 60 Jahre Betriebsverfassungsgesetz erklärte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, am Mittwoch in Berlin:

„60 Jahre Betriebsverfassungsgesetz sind ein Grund zum Feiern. Die betriebliche Mitbestimmung ist ein Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Sie sichert die demokratisch legitimierte Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn es um ihre Belange und Interessen geht. Unser Land wäre um vieles ärmer ohne die betriebliche Mitbestimmung, deren Erfolgsgeschichte mit dem Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes vor 60 Jahren begann.

Das Betriebsverfassungsgesetz ist heute wichtiger denn je. Die Arbeitswelt unterliegt einem ständigen Wandel und es ist nicht zuletzt die betriebliche Mitbestimmung, die die Beschäftigten schützt und ihnen die Möglichkeit verschafft, ihren betrieblichen Alltag aktiv zu gestalten. Die soziale Absicherung durch Sozialpläne ist zum Beispiel eine Erfindung der Mitbestimmungspraxis.

Die politisch verursachte Ausweitung des Niedriglohnsektors und prekärer Beschäftigung stellt auch die Betriebsräte vor neue Herausforderungen. Aktuell geht es zum Beispiel darum, die Mitbestimmung im Rahmen von betrieblicher Personalpolitik weiter zu entwickeln, wenn es um Leiharbeit und Werkverträge im Betrieb sowie die Übernahme von prekär Beschäftigten geht.

Dieses Gesetz wird getragen vom ehrenamtlichen Engagement der rund 500 000 Betriebsratsmitglieder in über 100 000 Gremien. Mit ihrer Ausdauer, ihrem Mut und ihrer Kraft erfüllen sie dieses Gesetz in der Praxis mit Leben.

Mitbestimmung stärkt eine gute Zusammenarbeit der Beschäftigten, fördert Zufriedenheit, Motivation und Kreativität. Das sollten all diejenigen unter den Arbeitgebern nicht vergessen, die versuchen, die Mitbestimmung zu unterlaufen.“


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