Der DGB hat die geplante Übertragung der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamtinnen und -beamten am Mittwoch in Berlin begrüßt. Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Bundesbeamten entspricht der Forderung des DGB.
DGB/Renate Stiebitz
Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock erklärte zu dem entsprechenden Gesetzentwurf: „Es ist eine verdiente Anerkennung für die Leistungen der Beamtinnen und Beamten des Bundes, wenn ihre Dienstbezüge analog zur Entgelterhöhung der Tarifbeschäftigten steigen.“
Die Dienstbezüge der Bundesbeamtinnen und -beamten sollen allerdings nicht um 6,3 Prozent, sondern nur um insgesamt 5,7 Prozent angehoben werden. Die so erzielten Einsparungen von 0,6 Prozent des Volumens fließen in die Versorgungsrücklage des Bundes, aus der ab 2018 die Pensionen der Beamten mitfinanziert werden. Dazu erklärte Ingrid Sehrbrock: „Die durch die verminderte Anpassung erzielten Einsparungen betragen alleine in den Jahren 2012 und 2013 rund 76 Millionen Euro. Damit leisten die Beamtinnen und Beamten des Bundes einen erheblichen Anteil zur Sicherung der Beamtenversorgung insgesamt.“
Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst hatten sich am 31. März 2012 darauf geeinigt, die Gehälter der Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen in drei Stufen um insgesamt 6,3 Prozent zu erhöhen. Die Laufzeit beträgt 24 Monate und die Vereinbarung wird zum 1. März 2012 wirksam.
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