Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 033 - 28.02.2013

Rückenwind für eine Begrenzung der Vorstandsgehälter

Zur Einigung über die Begrenzung von Bonuszahlungen an Banker in der EU erklärte DGB-Vorstandsmitglied, Dietmar Hexel, der auch Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist, am Donnerstag in Berlin:

„In Europa gibt es Rückenwind für eine Begrenzung der Managergehälter. Die irische Ratspräsidentschaft hat sich mit dem EU-Parlament darauf verständigt, dass Bonuszahlungen für Banker grundsätzlich auf die Höhe des Fixgehaltes gedeckelt werden.

Damit haben die europäischen Instanzen eine wichtige Konsequenz aus der Finanzkrise 2008/2009 gezogen, in der exorbitante Boni als Brandbeschleuniger gewirkt haben. Die europäische Debatte sollte uns ermutigen, auch in Deutschland eine wirksame Begrenzung aller Managergehälter über den Finanzsektor hinaus zu realisieren.

Auch bei uns geht die Debatte in die richtige Richtung: So will die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex den Aufsichtsräten in Deutschland empfehlen, bei der Festlegung der Vorstandsvergütung das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft insbesondere in der zeitlichen Entwicklung stärker zu berücksichtigen.

Dieser Schritt ist noch zu zaghaft. Wenn wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft wahren wollen, benötigen wir eine wirksame Begrenzung der Vorstandsvergütung durch die Aufsichtsräte. Die Unternehmensleistung wird nicht nur oder überwiegend durch die Manager erbracht. Ein Unternehmen ist eine Leistungsgemeinschaft von allen Beschäftigten. Deshalb muss es ein vernünftiges Verhältnis zwischen Belegschaftseinkommen und Managementvergütung geben.

Die jeweilige maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder pro Jahr darf eine bestimmte Relation zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen im Unternehmen nicht überschreiten. Dieser Faktor (CEO to worker pay ratio) soll von jedem Aufsichtsrat vor dem Hintergrund der jeweiligen unternehmens- und branchenspezifischen Entwicklung sowohl für den Vorsitzenden als auch für die übrigen Vorstandsmitglieder festgelegt werden.

Das wäre ein richtiger und mutiger Schritt, mit dem Deutschland sich an die Spitze der europäischen Debatte setzen würde.“


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