Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 043 - 20.05.2015

Mindestlohn auch für den Transitverkehr!

Mit Enttäuschung reagierte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell auf die Einleitung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Anwendung des Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor.

Zwar unterstütze die EU-Kommission „voll und ganz“ die Einführung des Mindestlohnes in Deutschland. Dennoch vertrete sie die Ansicht, dass die Anwendung des Gesetzes auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berührten, eine „unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs“ bewirke. Es würden „unangemessene Verwaltungshürden“ geschaffen.

Stefan Körzell: „Wenn die EU-Kommission einerseits den Mindestlohn in Deutschland unterstützt, ist es nicht nachvollziehbar, warum andererseits noch mehr Arbeitnehmergruppen ohne Schutz vor Lohndumping bleiben sollen.

Offenbar steht die EU-Kommission vor dem Dilemma, die Einhaltung von sozialen Mindeststandards in Einklang zu bringen mit der Maxime des freien Wettbewerbs. Wir erwarten, dass der Schutz der Arbeitnehmer höher bewertet wird als grenzenlose Gewinnziele von Spediteuren. Die Entlohnung der ausländischen Fahrer erfolgt bislang zu den Bedingungen der Entsendeländer. Mittlerweile werden ca. 40 Prozent des mautpflichtigen Verkehrs mit Fahrern und Fahrzeugen ausländischer Herkunft durchgeführt. Dieses Geschäftsmodell muss durchkreuzt werden. Deshalb müssen für alle Arbeitgeber und Beschäftigten gleiche Sozial- und Entlohnungsstandards im deutschen Transportmarkt herrschen, egal woher sie kommen. Nur so können ein unlauterer Verdrängungswettbewerb in Deutschland zurückgedrängt und allen Beschäftigten Mindestarbeitsbedingungen garantiert werden. Wir haben kein Verständnis dafür, das immer wieder von einem sozialen Europa gesprochen wird, die EU Kommission aber sehenden Auges Lohndifferenzen von weit über 1000 Euro pro Monat im Transportsektor zulassen will.

Warum die EU-Kommission von unangemessenen Verwaltungshürden spricht, ist nicht nachvollziehbar. Bereits heute gibt es in jedem LKW elektronische Aufzeichnungsmöglichkeiten zur Überwachung von Geschwindigkeit sowie der Lenk- und Ruhezeiten. Dies könnte auch genutzt werden, um festzustellen, wann Fahrer in Deutschland arbeiten und somit Anspruch auf den Mindestlohn haben. Wir erwarten jetzt eine zufriedenstellende Lösung für die Beschäftigten im Verkehrssektor.“


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