Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 065 - 30.06.2016
Pressemitteilung

Mindestlohn hat Arbeitsmarkt nicht geschadet und stärkt Konjunktur

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell kommentiert die Arbeitsmarktdaten vom Juni 2016:

„Der Arbeitsmarkt zeigt sich auch im Juni weiterhin in robuster Verfassung. Die gute Konjunktur wird zu zwei Dritteln von der Binnennachfrage getragen, was auch auf den gesetzlichen Mindestlohn zurückzuführen ist. Denn gerade Geringverdiener geben ihr Einkommen überwiegend für den Konsum aus. Die bisherigen Untersuchungen zeigen, dass der Mindestlohn keine negativen Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen hat. Insofern stärkt der jüngst von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anstieg des Mindestlohns auf 8,84 Euro ab Januar 2017 nicht nur die Einkommenssituation der Niedriglohnempfänger, sondern auch die Binnennachfrage, die sozialen Sicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen.

Wurden bundesweit im April 2014 noch knapp 4 Millionen Jobs schlechter als mit 8,50 Euro pro Stunde vergütet, waren es nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein Jahr später „nur“ noch eine Million (unter anderem wegen der Ausnahmeregeln im Mindestlohngesetz). 1,9 Millionen Beschäftigte bekamen im April 2015 exakt 8,50 Euro pro Stunde. Doch auch viele Beschäftigte in den Lohngruppen oberhalb dieser unteren Haltelinie profitieren von dem Mindestlohn, da der so genannte Kaminzug-Effekt eingesetzt hat.

Als verfehlt hat sich jedoch die vom DGB von Anfang an kritisierte Ausnahme für Langzeitarbeitslose im Mindestlohngesetz erwiesen. Langzeitarbeitslose wurden nicht verstärkt eingestellt, weil sie für weniger als 8,50 Euro pro Stunde arbeiten dürfen. Sie benötigen intensive Betreuung und passgenaue Unterstützung.“


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