Deutscher Gewerkschaftsbund

15.11.2011

DGB begrüßt Verzicht von Ackermann

Zum Verzicht von Josef Ackermann auf einen Wechsel in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank erklärte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied und gleichzeitig auch Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex:

„Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan des Vorstandes. Gesetzlich ist es aus gutem Grund verboten, dass ein Vorstandsvorsitzender in das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden wechselt. Nur wenn 25 Prozent der Kapitalseite zustimmen, geht das. Diese Ausnahmeregelung, die ausschließlich für Familienunternehmen gedacht war, wollte Ackermann für sich in Anspruch nehmen. Damit ist er jetzt gescheitert. Es ist gut und richtig, das Gesetz und den Kodex für gute Unternehmensführung zu befolgen.

Der DGB hat sich stets dafür eingesetzt, dass ehemalige Vorstandsmitglieder in den ersten zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden nicht den Vorsitz des Aufsichtsrates übernehmen dürfen. Solche Vorgänge geben ein schlechtes Beispiel ab und dürfen nicht Schule machen


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