Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 057 - 02.04.2014

Keine Ausnahmen beim Mindestlohn

Zu dem Mindestlohn-Gesetzentwurf sagte Reiner Hoffmann, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Der DGB lehnt die vorgesehenen Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und junge Leute unter 18 ab. Diese Ausnahmen sind willkürlich, diskriminierend und widersprechen dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Junge Menschen brauchen eine gute Ausbildung, um später ihr Leben selbstbestimmt gestalten zu können. Hier stehen die Unternehmen in der Pflicht, ausreichende Ausbildungsplätze bereitzustellen. Die Ausnahme vom Mindestlohn ist dafür keine Lösung.

Auch Langzeitarbeitslose brauchen Förderung und Unterstützung sowie eine Chance auf einen guten Arbeitsplatz. Sie für sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung vom Mindestlohn auszunehmen, ist stigmatisierend und bedeutet, dass sie künftig als Billiglohnreserve ausgenutzt werden. Auch hier haben die Arbeitgeber eine besondere Verantwortung. Wer die Fachkräfte für morgen sichern will, muss in die Menschen und ihre Potenziale investieren, statt sie mit Hungerlöhnen abzuspeisen. Die vorgesehene Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose macht das Gegenteil, und es ist ein Drehtüreffekt zu befürchten, bei dem ein Langzeitarbeitsloser nach sechs Monaten durch den nächsten ersetzt wird.

Ein gesetzlicher Mindestlohn hat die Aufgabe, die Existenz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sichern. Wir erwarten, dass im Gesetzgebungsverfahren noch nachgebessert wird. Denn Würde kennt keine Ausnahmen.“


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