Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 110 - 28.06.2012

DGB und vzbv fordern Verbraucherbrille für Finanzaufsicht

Gewerkschafter und Verbraucherschützer kritisieren Placebo-Maßnahmen der Bundesregierung

Die Finanzaufsicht muss den gesetzlichen Auftrag erhalten, sich neben der Solvenzsicherung von Finanzinstituten gleichberechtigt um den Schutz kollektiver Verbraucherinteressen zu kümmern. Das fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich der ersten Lesung der Aufsichtsreform am 29.06. im Bundestag. Der Regierungsentwurf sieht nach Auffassung von DGB und vzbv bislang nur Placebo-Maßnahmen vor, die nicht geeignet sind, kollektive Verbraucherinteressen effektiv zu schützen. Zudem werden sie den EU-Vorschriften für die europäische Finanzaufsicht nicht gerecht.

DGB und vzbv fordern insbesondere, den gesetzlichen Verbraucherschutzauftrag der Finanzaufsicht mit konkreten Zielen, Aufgaben und Maßnahmen zu unterlegen. So reicht es nicht aus, ein unspezifisches Beschwerderecht für Verbraucherverbände einzuräumen, wie es der Gesetzentwurf derzeit vorsieht. Vielmehr braucht es verbindliche Vorgaben, wie die Aufsicht verfahren muss, wenn Verbraucherorganisationen dieses wahrnehmen. In welchem Zeitraum und in welcher Form muss die Aufsicht reagieren? Welche Sanktionsmöglichkeiten hat sie? Anhand welcher Kriterien entscheidet sich ihr Eingreifen? Ähnliches gilt für den Verbraucherbeirat, bei dem völlig unklar ist, wie er in die Arbeit der Finanzaufsicht eingebunden werden soll.

Darüber hinaus müssen bei der Besetzung des Verbraucherbeirates neben den Interessen der Verbraucher auch die Interessen der Beschäftigten in den Banken und Sparkassen ihre angemessene Berücksichtigung finden. Der DGB bietet deshalb hierbei seine Mitarbeit an.

„Die Finanzaufsicht muss durch die Verbraucherbrille schauen, um unseriöse Geschäftspraktiken erkennen und abstellen zu können. Dazu braucht sie einen konkreten Auftrag und die nötigen Instrumente. Ein verlässlicher Sensor für Mängel und Missstände im Finanzmarkt sind die Verbraucherzentralen. Deren Marktwächterfunktion ist auszubauen und in die Prozesse der Finanzaufsicht zu integrieren. Denn die Verbraucherzentralen können über ihre Beratungsarbeit marktschädigendes Anbieterverhalten frühzeitig identifizieren“, erklärt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

„Ein fairer Umgang mit den Verbrauchern setzt für Gewerkschaften immer auch einen fairen Umgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzinstituten voraus. Provisionsdruck, strikte Verkaufsvorgaben und Psychodruck führen dazu, dass eine verbrauchergerechte Anlageberatung schwierig ist. Das muss jetzt unterbunden werden. Ebenso die Tatsache, dass Bankmanager die variablen Gehaltsbestandteile in immer höhere Höhen treiben und somit die Abhängigkeit der Beschäftigten von Provisionszahlungen massiv erhöhen, erklärt Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied.

Darüber hinaus muss die gegenwärtige Zersplitterung der Finanzaufsicht zugunsten einer einheitlichen Finanzaufsicht beendet werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, national und in Kooperation mit der EU intelligente Lösungen zu finden, mit denen Verbraucher über hochriskante und –komplexe Produkte informiert werden und deren Vertrieb an Endverbraucher verboten oder beendet werden kann. Dieser neu geschaffene Finanz-TÜV ist unabdingbar um die entfesselten Finanzmärkte zugunsten eines höheren Verbraucherschutzniveaus zu regulieren “, erklären Claus Matecki und Gerd Billen. Darüber hinaus sei die Vereinfachung von Produkten und Produktinformationen sowohl im starken Interesse von Verbrauchern wie auch Beschäftigten.

Gesetzentwurf könnte EU-rechtswidrig sein

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird nach Auffassung von DGB und vzbv den EU-Vorschriften für die europäischen Finanzaufsichten nicht gerecht. Diese sehen den Verbraucherschutz als zentrales Aufsichtsziel sowie entsprechende Aufgaben und Eingriffsbefugnisse vor. Da es sich dabei um verbindliche Vorgaben für die nationalen Finanzaufsichten handelt, spricht vieles dafür, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung EU-rechtswidrig ist.


Ansprechpartner DGB
Christoph Hahn
Tel.030-24060-282
christoph.hahn@dgb.de


Ansprechpartner vzbv
Manfred Westphal, Leiter Fachbereich Finanzdienstleistungen, vzbv
Tel. 030-25800-303
westphal@vzbv.de
Steffen Küßner, Pressereferent, vzbv
Tel. 030-25800-524
presse@vzbv.de

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.vzbv.de/2458.htm

 


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