Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 047 - 13.06.2018

Gerichtsentscheidung gibt klare Hinweise für die Reform des Befristungsrechts

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Entscheidung zum Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen gefällt. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

„In seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Grundstein für die kommende Reform des Befristungsrechts gelegt. Es ist erfreulich, dass eine sachgrundlose Befristung grundsätzlich nur zulässig ist, wenn zuvor keine Beschäftigung beim selben Arbeitgeber bestand.

Gerichte sollen zwar in wenigen Ausnahmefällen davon abweichen können. Aber dem vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Modell, wonach trotz des klaren Anschlussverbotes im Gesetz mit Abstand von drei Jahren immer wieder eine sachgrundlose Befristung möglich sein sollte, hat das Verfassungsgericht eine Absage erteilt.

Erfreulich ist auch die Klarstellung, dass der Staat zum Schutz der strukturell unterlegenen Beschäftigten verpflichtet ist, Kettenbefristungen zu verhindern und die unbefristete Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform zu schützen. Das ist ein klarer Hinweis an den Gesetzgeber für die konkrete Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen des Befristungsrechts.“


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