Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 193 - 10.11.2012

Betriebsverfassungsgesetz: 60 Jahre erfolgreiche Demokratie im Betrieb

Die Betriebsverfassung feiert in diesem Jahr ihr 60. Jubiläum. Das Betriebsverfassungsgesetz wurde im Oktober 1952 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 11. November 1952 in Kraft. Dazu erklärte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied, am Sonntag in Berlin:

„Das Betriebsverfassungsgesetz hat die Realität in den Betrieben und Unternehmen in den vergangenen sechzig Jahren maßgeblich beeinflusst. Es geht um Respekt und Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe. Mitbestimmung bedeutet stets, Fremdherrschaft zu verkleinern und Verantwortung zu übernehmen. Betriebsräte hatten mit ihrer engagierten Arbeit einen wesentlichen Anteil am Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit und an der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen. Strukturelle Veränderungen in der Arbeitswelt wurden und werden überwiegend gemeinsam und sozialverträglich gestaltet und Konflikte friedlich bewältigt. Der Schutz der Stammbelegschaften in der letzten Wirtschafts- und Finanzkrise wäre ohne die Beteiligung von Betriebsräten und Gewerkschaften nicht möglich gewesen.

Das Gesetz schreibt eindeutig vor, dass Betriebsräte in Betrieben über fünf Arbeitnehmer zu wählen sind. Um ‚betriebsratslose Zonen’ zu verkleinern, muss das vereinfachten Wahlverfahrens für Betriebsräte noch weiter verbessert werden und die Behinderung von demokratischen Betriebsratswahlen von Staatsanwälten verfolgt werden. Viele, die einen Betriebsrat wählen wollen, sind Willkür, Mobbing und Psychoterror seitens ihrer Arbeitgeber ausgesetzt. Das kann niemand dulden.“


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