Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 050 - 18.04.2010

Buntenbach: Hartz IV-Härtefallregelung viel zu restriktiv

Vor der Anhörung im Deutschen Bundestag zur so genannten Härtefallklausel bei den Hartz-IV-Regelsätzen erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Sonntag in Berlin:

„Ein Armutszeugnis für den Umgang mit den Armen: Die Härtefallklausel ist eindeutig zu restriktiv gefasst und wird dem Problemdruck in vielen Hartz-IV-Haushalten nicht gerecht. Offenbar will der Gesetzgeber das Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts möglichst ,billig’ umsetzen. Damit erfüllt die Klausel aber nicht die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Öffnungsklausel für atypische, regelmäßig anfallende Bedarfe zu schaffen sei. Unklarheiten in der Gesetzesdurchführung und neue Rechtsstreitigkeiten sind bereits programmiert.

Der DGB fordert, den vorhandenen Beurteilungsspielraum für den Einzelfall bei den JobCentern gesetzlich klarzustellen. Sinnvoll ist darüber hinaus eine (nicht abschließende) Positivliste der besonderen Lebenslagen, die eine Extra-Zahlung rechtfertigen. In der vorliegenden Gesetzesbegründung ist leider die Negativliste deutlich länger als die Positivliste.

Der DGB kritisiert insbesondere den Ausschluss von Kosten der Schulverpflegung und der Übernahme von Sonderbedarfen bei Bekleidung (z.B. orthopädische Schuhe). Und auch die Kosten für Nachhilfeunterricht, die laut Geschäftsanweisung der BA und des BMAS vom 17.02.2010 in bestimmten Fällen noch übernommen werden sollten, sind künftig ausgeschlossen.

Wie soll ein Hartz-IV-Empfänger von seinem Regelsatz, der gerade mal das Existenzminimum deckt, auch noch etwas für besondere Wechselfälle des Lebens zur Seite legen?

Eine Missachtung des Urteils durch den Gesetzgeber stellt die Regelung dar, die sich auf die Zuwendungen Dritter bezieht. Denn entgegen der Gerichtsentscheidung sollen nun auch Zuwendungen Dritter, die nicht auf gesetzlicher Grundlage beruhen – z.B. Spenden aus der Kleiderkammer oder das Geschenk der Oma - bei der Ermittlung des regelsatzrelevanten Bedarfs berücksichtigt werden. Damit schwinden noch die wenigen Lichtblicke insbesondere für Kinder im Hartz-IV-Bezug.“



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Text

Regelsätze für Kinder im Hartz IV-System

Gutachten an das Bundesverfassungsgericht.

arbeitsmarkt aktuell 8/2009: Kinderzuschlag ausbauen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert in eine Erhöhung des Kinderzuschlags. Die Leistung in Höhe von bislang bis zu 140 Euro pro Kind monatlich kommt rund 200.000 Familien zugute. Sie soll verhindern, dass Eltern, die Geringverdiener sind, mit ihren Kindern in Hartz IV abrutschen. Der DGB schlägt vor, den Zuschlag zu erhöhen und nach dem Alter der Kinder zu staffeln. Demnach soll der maximale Zuschlag für Kinder bis 5 Jahre auf 200 Euro, für Kinder bis 13 Jahre auf 236 Euro und für Kinder von 14 Jahren an auf 272 Euro steigen.

DGB-Vorschläge zur Neuordnung des Hartz IV-Systems

Die grundlegende Lösung muss eine einheitliche Arbeitsförderung sein, die sich am Einzelfall orientiert. Der DGB schlägt Änderungen vor, um das bestehende System leistungsfähiger und sozial gerechter gestaltet.
17.02.2010 Verfassungsgerichtsurteil zvom 9.2.2010
Hartz IV: Hinweise zur Regelleistung und zum besonderen Bedarf
Der DGB hat das Urteil des Bundes­verfassungsgerichts zu den Regelsätzen von Hartz IV begrüßt. Nun müsse es "rasch und in einem transparenten Verfahren zu einer Anhebung der Regelsätze kommen", sagte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Der DGB beantwortet bereits jetzt die wichtigsten Fragen, die sich für Hartz-IV-Empfänger aus dem Urteil ergeben.
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27.01.2009
Bundessozialgericht bestätigt Kritik des DGB an Hartz-IV-Kinderregelsätzen
Das höchste deutsche Sozialgericht hat die Hartz IV-Sätze für Kinder als verfassungswidrig erklärt und das Bundesverfassungsgericht zu einer Klärung angerufen. Der DGB begrüßt die Entscheidung. "Kinder brauchen mehr zum Leben als ihnen im Hartz IV-System derzeit zugestanden wird", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Bundesregierung solle nun die Kinderregelsätze neu bestimmen.
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Dossier: Die Hartz-Gesetze
Mit dem "Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sollten die Arbeitsämter und die Vermittlung von Erwerbslosen reformiert werden. Die Regelungen zum Arbeitslosengeld II stehen jedoch ob ihrer Rechtmäßigkeit in Frage. Ein neues Gutachten kommt zu dem Schluss, Hartz IV sei verfassungswidrig.
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