Vor der Anhörung im Deutschen Bundestag zur so genannten Härtefallklausel bei den Hartz-IV-Regelsätzen erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Sonntag in Berlin:
„Ein Armutszeugnis für den Umgang mit den Armen: Die Härtefallklausel ist eindeutig zu restriktiv gefasst und wird dem Problemdruck in vielen Hartz-IV-Haushalten nicht gerecht. Offenbar will der Gesetzgeber das Regelsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts möglichst ,billig’ umsetzen. Damit erfüllt die Klausel aber nicht die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Öffnungsklausel für atypische, regelmäßig anfallende Bedarfe zu schaffen sei. Unklarheiten in der Gesetzesdurchführung und neue Rechtsstreitigkeiten sind bereits programmiert.
Der DGB fordert, den vorhandenen Beurteilungsspielraum für den Einzelfall bei den JobCentern gesetzlich klarzustellen. Sinnvoll ist darüber hinaus eine (nicht abschließende) Positivliste der besonderen Lebenslagen, die eine Extra-Zahlung rechtfertigen. In der vorliegenden Gesetzesbegründung ist leider die Negativliste deutlich länger als die Positivliste.
Der DGB kritisiert insbesondere den Ausschluss von Kosten der Schulverpflegung und der Übernahme von Sonderbedarfen bei Bekleidung (z.B. orthopädische Schuhe). Und auch die Kosten für Nachhilfeunterricht, die laut Geschäftsanweisung der BA und des BMAS vom 17.02.2010 in bestimmten Fällen noch übernommen werden sollten, sind künftig ausgeschlossen.
Wie soll ein Hartz-IV-Empfänger von seinem Regelsatz, der gerade mal das Existenzminimum deckt, auch noch etwas für besondere Wechselfälle des Lebens zur Seite legen?
Eine Missachtung des Urteils durch den Gesetzgeber stellt die Regelung dar, die sich auf die Zuwendungen Dritter bezieht. Denn entgegen der Gerichtsentscheidung sollen nun auch Zuwendungen Dritter, die nicht auf gesetzlicher Grundlage beruhen – z.B. Spenden aus der Kleiderkammer oder das Geschenk der Oma - bei der Ermittlung des regelsatzrelevanten Bedarfs berücksichtigt werden. Damit schwinden noch die wenigen Lichtblicke insbesondere für Kinder im Hartz-IV-Bezug.“