Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 072 - 25.09.2018

DGB ruft zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen auf

Am 1. Oktober starten die Wahlen zu den Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen zur Teilnahme auf. Unterstützt wird der Aufruf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Der Aufruf im Wortlaut:

Dein Engagement zählt!

Vom 1.Oktober bis 30. November 2018 werden Schwerbehindertenvertretungen gewählt. In allen Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten oder ihnen gleichgestellten behinderten Beschäftigten haben diese das Recht auf eine spezielle Interessenvertretung – die Schwerbehindertenvertretung.

Neben dem Betriebs- oder Personalrat sorgt die Schwerbehindertenvertretung dafür, dass die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten bei allen betrieblichen Entscheidungen gehört und ihre Rechte gewahrt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitszeiten und Überstunden. Auch bei Einstellungen, Eingruppierungen und Kündigungen von schwerbehinderten Menschen muss die Schwerbehindertenvertretung angehört werden. Eine Kündigung ohne die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist sogar unwirksam.

Außerdem stehen die Schwerbehindertenvertretungen den Beschäftigten beratend und helfend zur Seite, zum Beispiel wenn diese einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen. Nach Unfällen oder Erkrankungen setzt sich die Schwerbehindertenvertretung zusammen mit dem Betriebs- oder Personalrat dafür ein, dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann, sei es durch technische Umgestaltung oder weitere Wiedereingliederungsmöglichkeiten. Die Schwerbehindertenvertretung kann eine Inklusionsvereinbarung aushandeln, die Ziele zur Inklusion im Unternehmen benennt. Die Schwerbehindertenvertretung trägt durch ihre Arbeit Tag für Tag dazu bei, die Interessen der über eine Million schwerbehinderten Beschäftigten zu wahren.

Dieses Engagement hilft den betroffenen Kolleginnen und Kollegen und bringt ein Stück Demokratie in die Unternehmen. Die Mitbestimmung durch Beschäftigtenvertretungen sorgt für sichere und gesunde Arbeitsplätze und dafür, dass niemand diskriminiert wird. Demokratie lebt vom Mitmachen! Sie braucht Menschen, die wählen, aber auch engagierte Kolleginnen und Kollegen, die sich zur Wahl stellen. Das Engagement der Schwerbehindertenvertretungen ist gesetzlich abgesichert. Ebenso wie Betriebs- und Personalrat unterliegt die Schwerbehindertenvertretung einem besonderen Kündigungsschutz und für die Erledigung ihrer Aufgaben ist sie von der Arbeitszeit freigestellt.

Die Gewerkschaften setzen sich für starke Interessenvertretungen in den Betrieben ein. Sie unterstützen die Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen. Sie verhandeln mit der Politik, um die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen weiter zu stärken und ihre zeitlichen und persönlichen Ressourcen auszubauen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen auf: Beteilige Dich an den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung – als Wähler/in oder Kandidat/in – und stärke so die innerbetriebliche Demokratie. Dein Engagement zählt!

Der Aufruf zum Download:


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