Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 135 - 27.08.2014

Ausbildungsstart: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Für die ersten Jugendlichen hat es schon am 1. August angefangen, für den Großteil geht es Anfang September los: die Ausbildung und der Start in einen neuen Lebensabschnitt.

Damit verbunden sind für viele Auszubildende eine ganze Reihe von Fragen: Wie sollte mein Ausbildungsvertrag aussehen? Muss ich als Azubi Überstunden machen? Was soll ich machen, wenn ich nur putzen muss, aber nichts lerne? Kann ich meinen Ausbildungsplatz auch wechseln?

Dr. Azubi, der kostenlose Online-Beratungsservice der DGB-Jugend, gibt unter www.dr-azubi.de Antworten. „Es ist wichtig, gleich von Anfang an seine Rechte zu kennen – dabei wollen wir Auszubildende unterstützen“, sagt DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller.

Das Angebot der DGB-Jugend richtet sich an alle Jugendlichen, die Fragen oder Probleme in ihrer Ausbildung haben. „Ratsuchende können sich anonym und kostenlos an Dr. Azubi wenden und erhalten zeitnah eine kompetente Antwort“, so Haggenmiller.

Als Orientierung hat die DGB-Jugend die häufigsten Fragen in einem Katalog unter www.jugend.dgb.de zusammengefasst und beantwortet.

Was gilt es beim Abschluss des Ausbildungsvertrages zu beachten?

Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von Azubi und Ausbilder unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern – in der Regel den Eltern – unterschrieben werden. Betrieb und Azubi bekommen je ein Exemplar. Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, zum Beispiel die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Tipp: Vertrag vor der Unterzeichnung gut durchlesen und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es lohnt sich, den Vertrag von der Gewerkschaft prüfen zu lassen. Und darauf achten, dass dem Vertrag der betriebliche Ausbildungsplan mit angehängt wird.

Was bedeutet die Probezeit?

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum gegenseitigen Kennenlernen und zum Überprüfen, ob die Azubis den richtigen Beruf gewählt haben. Während dieser Zeit können sowohl Azubi als auch Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.

Tipp: Falls Azubis in ihrem Ausbildungsbetrieb bereits ein Praktikum absolviert haben, kann gemeinsam mit dem Ausbilder darüber gesprochen werden, ob die Probezeit auf einen Monat reduziert werden kann.

Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?

Azubis können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der Betrieb mit ihrem Weggang nicht einverstanden ist, brauchen Azubis aber einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.

Tipp: Azubis sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt!

Müssen Azubis Überstunden machen?

Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen, da die Azubis im Betrieb sind, um ihren Beruf zu erlernen – und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn Überstunden geleistet werden, müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Alle angefallenen Überstunden müssen der oder dem Azubi besonders vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Tipp: Fallen Überstunden an, sollten diese auf jeden Fall zu Dokumentationszwecken genau aufgeschrieben werden.

Wann dürfen Azubis in Urlaub gehen?

Wie viel Urlaub Azubis pro Jahr zusteht, kann man im Ausbildungsvertrag nachlesen. Es gelten mindestens die gesetzlichen Regelungen, in vielen Tarifverträgen sind aber mehr Urlaubstage ausgehandelt. Azubis dürfen ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.

Tipp: Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag stellen.

Wie viel Ausbildungsvergütung steht Azubis zu?

Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Aber auch wenn kein Tarifvertrag gilt, muss die Vergütung angemessen sein. Azubis in einer normalen dualen Ausbildung haben deshalb auf jeden Fall Anspruch auf mindestens 80 Prozent der üblichen tariflichen Vergütung.

Tipp: Informieren, ob ein Tarifvertrag gilt.

Wie reagiert man bei einer Abmahnung?

Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Azubi zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht zufrieden ist. Eine Abmahnung kann nur dann eine rechtliche Grundlage für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung sein, wenn die abgemahnte Pflichtverletzung und der später begangene Pflichtverstoß der Anlass für die Kündigung ist, dieselben oder ähnliche Pflichten des Auszubildenden betreffen.

Tipp: Die Abmahnung ernst nehmen und den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Bei einer unberechtigten Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen und auf jeden Fall die Jugend- und Auszubildendenvertretung, den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von Azubis unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld auszahlen.

Tipp: Antrag frühzeitig stellen, denn bei Bewilligung wird die Beihilfe nicht rückwirkend gezahlt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.jugend.dgb.de/ausbildung


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