Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 068 - 08.07.2016
Pressemitteilung

EEG-Novelle: Experiment mit offenem Ausgang

Zur Verabschiedung des EEG 2016 im Deutschen Bundestag erklärt Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstandmitglied, heute in Berlin:

„Die heute beschlossene Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ist ein Experiment mit offenem Ausgang. Die grundsätzliche Stoßrichtung ist problematisch. Entgegen der ursprünglichen Maßgabe der Bundesregierung werden die Ausschreibungen ohne bestandene Bewährungsprobe eingeführt. Dass bei den Ausschreibungen lediglich der Angebotspreis, nicht aber soziale und qualitative Kriterien eine Rolle spielen sollen, ist ein Fehler. Damit droht ein ruinöser Unterbietungswettlauf, der Arbeitsplätze gefährden kann. Dabei ist höchst fraglich, ob durch die Ausschreibungsverfahren überhaupt mehr Kosteneffizienz zu erreichen ist. Internationale Erfahrungen, etwa in Großbritannien, zeigen das Gegenteil.

Zudem ist die Reduzierung des Ausbauvolumens bei Photovoltaik und Wind onshore aus energie- und beschäftigungspolitischen Gründen problematisch. Der DGB hatte sich für einen Ausbaukorridor von jeweils 2.500 Megawatt netto ausgesprochen, um Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Netzausbau auszutarieren. Um die Bezahlbarkeit des Stroms für die Verbraucher zu sichern, sollten die Technologieentwicklungskosten aus der EEG-Umlage herausgelöst werden. Hierzu schlägt der DGB die Einführung eines Energiewendefonds vor.“


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