Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 184 - 02.11.2012

Personenbeförderungsgesetz: Kompromiss bringt Sicherheit für kommunale Verkehrsunternehmen und Beschäftigte

Zu dem Bundesratsbeschluss über die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erklärte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

„Der Kompromiss zum Personenbeförderungsgesetz nach vielen Jahren politischer Auseinandersetzung schafft mehr Rechtssicherheit für die kommunalen Verkehrsunternehmen und ihre Beschäftigten. Aus verkehrspolitischer Sicht ist das Gesetz nicht in allen Aspekten gelungen.

Das Gesetz sichert die Wahlmöglichkeiten zwischen Ausschreibung, Eigenerbringung und Direktvergabe und stärkt kommunale Aufgabenträger. Die Aufgabenträger können insbesondere bei Betreiberwechsel qualitative Sozialstandards sowie Tarifverträge vorgeben und damit Sozial- und Lohndumping im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Riegel vorschieben.

Befürchtet wird, dass es im Linienfernbusverkehr zu Lohn- und Sozialdumping kommt. Schon jetzt werden Strecken vielerorts mit Subunternehmen ohne tarifliche Bindung gefahren.

Auf große Ablehnung bei den Gewerkschaften stößt die Liberalisierung von Linienfernbusverkehren in Konkurrenz zum Schienenpersonennahverkehr und zum Schienenpersonenfernverkehr. Einer der Schwachpunkte des Gesetzes ist, dass es zum Schienenpersonenverkehr eine wenig ökologisch sinnvolle Konkurrenz schafft. Wir hätten es begrüßt, wenn sich der Vorschlag eines Bedienverbots für Linienfernbusleistungen unter 100 km durchgesetzt hätte. Es wird aber auch Druck auf den Schienenpersonenfernverkehr ausgeübt. Es steht zu befürchten, dass dort Leistungen ausgedünnt werden.

Durch den fehlenden Einbezug der Fernbusse in die Autobahnmaut wird zudem der Wettbewerb verzerrt. In der Konsequenz könnte dies zu Ausdünnungen in ländlichen Regionen führen. Wir rufen die kommunalen Aufgabenträger auf, den Personennahverkehr ökologisch verantwortungsvoll zu gestalten.“


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