Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 210 - 16.12.2013

Handelsabkommen mit den USA darf Arbeitnehmerrechte nicht gefährden

Zum Beginn der dritten Verhandlungsrunde für ein EU-Handelsabkommen mit den USA sagte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin:

„Die Verhandlungsführer von EU und USA müssen die Interessen der Bevölkerung endlich stärker in den Blick nehmen. Die geplante transatlantische Handelsliberalisierung darf nicht zu Lasten der Beschäftigten oder der Umwelt gehen. Entsprechende Schutzrechte müssen auf höchstem Niveau abgesichert werden.

Deshalb müssen die Verhandlungspartner auch von dem Plan abrücken, einen umfassenden Investorenschutz einzuführen. Auf keinen Fall darf es zusätzliche Klagerechte für ausländische Investoren geben, mit denen Regierungen vor intransparente Schiedsgerichte gezerrt werden. Unternehmen haben in der Vergangenheit solche Rechte immer wieder genutzt, um unliebsame, demokratisch beschlossene Regelungen zum Schutz von Umwelt und Beschäftigten anzugreifen.

Auch die öffentliche Daseinsvorsorge ist nicht verhandelbar. Gerade erst abgewehrte Gefahren wie die flächendeckende Privatisierung der Wasserversorgung dürfen nicht durch die Hintertür eines Handelsabkommens doch noch Einzug in Europa halten.

Wir brauchen dringend mehr Transparenz und eine umfassende und ernsthafte Beteiligung der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft am Verhandlungsprozess. Hier muss insbesondere die Bundesregierung nachbessern: Es ist höchst kritikwürdig, dass Gewerkschaften in Deutschland noch nicht offiziell über die bisherigen Verhandlungsrunden zum US-Handelsabkommen informiert wurden.“


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