Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 093 - 05.06.2013

Gesundes Verhältnis zwischen Vorstandsvergütungen und Belegschaftseinkommen statt Maßlosigkeit nötig

Im Rechtsausschuss des Bundestages fand heute eine Anhörung zum Thema Aktienrecht und Managervergütung statt. Dietmar Hexel, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes und der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, war dort geladener Sachverständiger und sagte anlässlich der Sitzung am Mittwoch in Berlin:

„Die Vergütungen angestellter Manager haben sich von der allgemeinen Lohn- und Einkommensentwicklung abgekoppelt. Das ist weder durch Leistung gerechtfertigt noch gesellschaftlich akzeptabel. Vor 30 Jahren erhielt ein Vorstand eines DAX-Unternehmens etwa das 14fache eines durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers. Heute ist es mehr als das 70fache, in Einzelfällen – bei Vorstandsvorsitzenden – mehr als das 300 bis 400fache. Es ist Aufgabe der Aufsichtsräte und des Gesetzgebers, diesen Bereich wieder zu zivilisieren.

Es muss wieder zu einem gesunden Verhältnis zwischen Managervergütungen und Arbeitnehmereinkommen kommen. Ein Unternehmen ist eine Leistungsgemeinschaft vieler. Am Unternehmenserfolg müssen alle gerecht beteiligt werden. Es muss ein für Alle sichtbares Ende der Fahnenstange bei Vorstandsvergütungen geben. Zudem muss mehr Transparenz in Bezug auf die Vorstandsvergütung herrschen. Das ist Voraussetzung für eine ehrliche gesellschaftliche Diskussion über die Höhe.“

Transparenz alleine, so Hexel, werde jedoch nicht zu einer Begrenzung führen. Der DGB schlägt vor, dass die jeweilige maximale Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder einschließlich Pension und Nebenleistungen pro Jahr eine bestimmte Relation zum durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen im Unternehmen nicht überschreiten soll. Dieser Faktor (CEO to worker pay ratio) soll von jedem Aufsichtsrat vor dem Hintergrund der jeweiligen unternehmens- und branchenspezifischen Entwicklung sowohl für den Vorsitzenden als auch für die übrigen Vorstandsmitglieder nach einheitlichen Kriterien jährlich festgelegt werden. Er soll als Zeitreihe im Vergütungsbericht der Kapitalgesellschaften veröffentlicht werden, damit auch für die Öffentlichkeit Transparenz herrscht. Der DGB geht damit über die Vorschläge der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hinaus.

Die Pläne der CDU/CSU-FDP-Koalition, nach denen die Hauptversammlung über die Vergütung entscheiden soll, lehnt der DGB entschieden ab. Dietmar Hexel: „Die Vorschläge sind für die Praxis nicht geeignet. Ein Votum der Hauptversammlung führt in die Irre und nicht zur Begrenzung der Vergütungen. Es gaukelt Demokratie vor, wo keine ist. Die Aktionäre sind auch nicht die einzigen Stakeholder eines Unternehmens. Der Vorschlag schwächt den Aufsichtsrat deutlich und damit auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. In der Hauptversammlung dominieren nur die Kapitalinteressen weniger großer Fonds oder Banken, deren Vorstandsgehälter zu den höchsten weltweit zählen. Von ihnen ist keine Begrenzung der Vorstandsvergütung zu erwarten. Das haben wir doch in der Krise gelernt: mit Shareholder-Value alleine kommt man nicht weiter. Ein Unternehmen darf nicht nur Aktionärsinteressen berücksichtigen. Im Aufsichtsrat werden die Interessen aller Stakeholder und das Unternehmensinteresse gemeinsam mit einbezogen, in der Hauptversammlung nicht. Allerdings muss der Gesetzgeber die Aufsichtsräte durch das Aktienrecht zwingen, einheitliche Regeln einzuhalten.“


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