Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 106 - 07.10.2016
Pressemitteilung

Tarifrunde Leiharbeit: Erstes Arbeitgeber-Angebot nicht annehmbar

Die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit hat sich am Freitag in Hannover zur ersten Verhandlungsrunde mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) getroffen. Die Gewerkschaften haben den Arbeitgeberverbänden ihre Forderungen in Hinblick auf den Entgelttarifvertrag vorgestellt und begründet:

  • Erhöhung der Entgelte um 6 Prozent, mindestens aber 70 Cent pro Stunde,
  • Ost-West-Angleichung in allen Entgeltgruppen,
  • Entgelttarifvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten.

Ein Mindestbetrag von 70 Cent pro Stunde soll die unteren Entgeltgruppen überproportional anheben, um die Differenz zwischen den Entgelten nicht zu vergrößern. Darüber hinaus hält die DGB-Tarifgemeinschaft die Ost-West-Angleichung aller Entgelte 26 Jahre nach dem Fall der Mauer für dringend geboten.

Die Arbeitgeber-Seite hat die Forderungen zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sie die Ost-West-Angleichung frühestens nach 48 Monaten für alle Entgeltgruppen angeboten. Für einen solchen Abschluss über 48 Monate bieten die Arbeitgeber pro Jahr 2 Prozent ab 1.7.2017 an. Dieses Angebot ist für die Gewerkschaften nicht annehmbar. Sie haben der Arbeitgeberseite mitgeteilt, dass sie an ihren Forderungen festhalten und sie aufgefordert, ihr Angebot deutlich nachzubessern. Der nächste Verhandlungstermin ist der 11. November 2016 in Hamburg.

Hintergrund:

Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Tarifverhandlungen führen. Die Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) wurden fristgerecht zum 31. Dezember 2016 gekündigt.

Die unterste Entgeltgruppe liegt zurzeit bei 9,00 Euro (West) bzw. 8,50 Euro (Ost). Die Tarifverträge kommen für deutlich über 90 Prozent der ca. 951.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland (Stand: Dezember 2015) zur Anwendung. Davon sind wiederum viele in Betrieben eingesetzt, für die Branchenzuschläge gelten. Die Tarifentgelte bilden auch die Basis für etwaige Branchenzuschläge.


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