Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 127 - 19.07.2010

Aufruf zur Großdemonstration „Freiheit statt Angst 2010“ in Berlin

Auch in diesem Jahr unterstützt der DGB-Bundesvorstand mit einem eigenen Aufruf die Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 11.09.2010, ab 13.00 Uhr am Potsdamer Platz. Der genaue Sammelpunkt wird noch bekannt gegeben.

Lidl, Schlecker, Telekom, Deutsche Bahn - nach wie vor sind Verstöße gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht an der Tagesordnung. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres die Vorratsdatenspeicherung gestoppt, und auch beim elektronischen Entgeltnachweis ELENA, bei dem Millionen von Arbeitnehmerdaten zentral gespeichert und vorgehalten werden sollen, scheint die Bundesregierung zurückzurudern. Aber es fehlt vor allem im Beschäftigungsverhältnis noch immer an klaren gesetzlichen Regelungen, die die Privatsphäre jedes Einzelnen auch am Arbeitsplatz wirksam schützen.

Der unter der Überschrift „Beschäftigtendatenschutz“ vorgelegte Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums verdient diesen Namen nicht. Das ausufernde Recht des Arbeitgebers zur Ausforschung und Überwachung zieht sich wie ein roter Faden durch die geplanten Neuregelungen: Vom Bewerbungsverfahren bis zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses erhält der Arbeitgeber weitgehende Befugnisse, sich Informationen über die Beschäftigten zu beschaffen und zu verwenden. Die Rechte der Unternehmen, Arbeitnehmer zu überwachen und ihre persönlichen Daten zu verwenden und zu speichern, sollen deutlich ausgeweitet werden. Anstatt ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen, das den Namen verdient, hat der Bundesinnenminister ein Gesetz vorgelegt, dass die Arbeitgeber klar bevorteilt und den Missbrauch von Beschäftigtendaten Tür und Tor öffnet. Von dem ursprünglichen Ansatz, den Schutz von Beschäftigten vor Bespitzelung und Überwachung zu verbessern, ist nichts mehr erkennbar.

Arbeitnehmerdatenschutz per Gesetz regeln!

Gerechtfertigt wird dies mit Korruptionsbekämpfung und der Einhaltung von Compliance-Anforderungen. So wichtig diese Anliegen sein mögen: Dieses Vorhaben des Innenministeriums schießt weit über das Ziel hinaus. Nicht nur die Aufdeckung von tatsächlichen Pflichtverstößen, sondern auch präventive Maßnahmen sollen künftig erlaubt sein. Vorfälle wie bei der Deutschen Bahn und Lidl wären dann gesetzlich legitimiert.

Der DGB fordert ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das diesen Namen wirklich verdient. Klare gesetzliche Regelungen und wirksame Sanktionen müssen sicherstellen, dass der Kernbereich von Privatheit auch am Arbeitsplatz gesichert wird. Ebenso muss aber auch der durch falsch verstandene Sicherheitsbedürfnisse ausgelöste Überwachungswahn des Staates eingeschränkt werden.

Deshalb: Auf zur Demo „Freiheit statt Angst“!

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Hinweis für TeilnehmerInnen

Allgemeiner Treffpunkt für Gewerkschaftsmitglieder ist während der Demonstration der Wagen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

DGB-Positionspapier zum Arbeitnehmerdatenschutz (PDF, 24 kB)

Nur ein umfassendes Datenschutzgesetz für ArbeitnehmerInnen kann ihre Persönlichkeitsrechte sichern. Nach etlichen Skandalen ist es höchste Zeit, personenbezogene Daten im Arbeitsverhältnis vor Missbrauch zu schützen.


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