Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 203 - 27.11.2013
Pressemitteilung

DGB-Bewertung zur Koalitionsvereinbarung zwischen CDU/CSU und SPD

Am heutigen Mittwoch hat sich der DGB-Bundesvorstand in einer Sondersitzung mit einer ersten Bewertung zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD positioniert.

Nachstehend übermitteln wir Ihnen das Positionspapier.

Bewertung der Koalitionsvereinbarung

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben den Parteien vor der Bundestagswahl frühzeitig Vorschläge für einen Politikwechsel und eine sozial gerechte Politik gemacht. Viele davon sind im Wahlkampf von den Parteien aufgegriffen worden und finden große Zustimmung in der Bevölkerung. Vor allem für eine neue Ordnung der Arbeit haben wir über Jahre gekämpft. Wenn jetzt ihre ersten deutlichen Konturen durch die Stärkung der Tarifautonomie und die Eindämmung des Niedriglohnsektors zu erkennen sind, dann ist das ein Verdienst dieses jahrelangen Einsatzes des DGB, der Gewerkschaften und ihrer Mitglieder.

Am 1. Oktober 2013 hat der DGB-Bundesausschuss seine Forderungen mit der Resolution „Gute Arbeit – Sichere Rente – Soziales Europa – Aktiver Staat: Zeit für eine sozial gerechte Politik“ noch einmal bekräftigt. An diesen Kernpunkten messen wir den Koalitionsvertrag, aber vor allem die Politik der künftigen Bundesregierung über die nächsten vier Jahre.

Der Koalitionsvertrag ist eine politische Absichtserklärung, die wichtige politische Vorhaben für die kommende Legislaturperiode beinhaltet. Der Vertrag ist kein Gesetz. Entscheidend ist die gesetzgeberische Umsetzung in den kommenden vier Jahren. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden deshalb nicht nachlassen und sich weiter für ihre politischen Forderungen und Ziele einsetzen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften unterstützen folgende Vorhaben und erwarten im Gesetzgebungsverfahren eine weitere Konkretisierung im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen wird das Tarifvertragssystem stabilisieren und die Tarifautonomie stärken. Damit werden künftig viel mehr Beschäftigte bei der Bezahlung und bei den Arbeitsbedingungen durch tarifliche Vereinbarungen geschützt als bisher.

Die Öffnung des Geltungsbereiches des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für alle Branchen stärkt die Tarifautonomie, verbessert die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Branche und führt für Beschäftigte in Deutschland, deren Arbeitgeber im Ausland ansässig sind, zur Zahlung gleicher Mindestentgelte.

Mit der Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von zunächst 8,50 Euro pro Stunde ab dem 1. Januar 2015 wird eine langjährige Forderung des DGB endlich umgesetzt. Damit verbessern sich die Lebenssituation vieler Menschen und die Wettbewerbssituation von Unternehmen, die ihre Beschäftigten fair behandeln. Wir halten es im Sinne der Tarifautonomie für richtig, dass eine Mindestlohnkommission, in der die Sozialpartner maßgeblich vertreten sind, der Regierung in regelmäßigen Abständen die Anpassung des allgemein verbindlichen Mindestlohnes vorschlägt und die Regierung diese umsetzt. Das Einfrieren des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 bis 2018 wird den Erfordernissen der Betroffenen allerdings nicht gerecht. Wir werden uns daher für eine frühere Erhöhung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens einsetzen.

Die beabsichtigte Konkretisierung der Rechte des Betriebsrates beim Einsatz von Werkverträgen ist sinnvoll, aber in ihrem Anspruch unzureichend. Das von DGB und Gewerkschaften geforderte Zustimmungsverweigerungsrecht beim Einsatz von Fremdfirmen muss stärker aufgegriffen werden. Informationsrechte allein reichen nicht aus, wenn es darum geht, einen drohenden Arbeitsplatzabbau oder Nachteile für die Beschäftigten zu verhindern.

Wir begrüßen die strengere Regulierung der Leiharbeit indem die Überlassung von Leiharbeitnehmern auf 18 Monate begrenzt wird. Die Einführung des Grundsatzes von „equal pay“ nach 9 Monaten geht in die richtige Richtung, reicht aber für einige Branchen insbesondere im Dienstleistungssektor nicht aus, weil eine große Zahl von Leiharbeitskräften nicht erreicht wird. Deswegen fordern wir den Gesetzgeber auf, weitere Maßnahmen zur Vermeidung von sogenannten Drehtüreffekten zu ergreifen. Auch das Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen, ist richtig. Das gilt zudem dafür, dass Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten berücksichtigt werden.

Es ist es sehr zu begrüßen, dass die Zeitsouveränität der Beschäftigten durch einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit für Kindererziehung und Pflege und ein Rückkehrrecht auf frühere Arbeitszeit gestärkt wird. Auch die Erleichterung des Aufstockungsanspruchs durch mehr Informationspflichten des Arbeitsgebers ist zielführend.

Es ist positiv, dass die Koalition die bestehenden Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen abbauen will. Im Gesetzgebungsverfahren wird der DGB auf eine stärkere Verpflichtung der Unternehmen hinwirken.

Den Datenschutz im Arbeitsleben durch eine nationale Regelung zu stärken wird unterstützt. Der DGB begrüßt auch, dass die Verhandlungen auf europäischer Ebene mit dem Ziel geführt werden, dass national auch für Arbeitnehmer günstigere Datenschutzregelungen gelten können. Auch eine Stärkung des Informantenschutzes muss im Gesetzgebungsverfahren weiter konkretisiert werden.

Der Ausbau der Berufseinstiegsbegleitung und -orientierung kann einen Beitrag leisten, um die großen Probleme beim Übergang von der Schule in die Ausbildung zu mindern. Mit dem Ausbau der assistierten Ausbildung wurde eine gewerkschaftliche Forderung aufgegriffen. Dieses Instrument kann betriebliche Ausbildung stützen und helfen, Warteschleifen überflüssig zu machen. Die Stärkung des Konsensprinzips bei den Neuordnungen von Ausbildungsberufen und die Stärkung des Ehrenamtes in der beruflichen Bildung sind ebenfalls zu begrüßen. Wichtig und gut ist auch, dass die künftige Regierung nun auch Fragen der Ausbildungsqualität auf die Tagesordnung setzen will. Positiv ist auch, dass die Ausbildung in den Berufen der Pflege kostenfrei sein soll.

Die Ziele der Allianz für Aus- und Weiterbildung wie Ausbildungsgarantie, Abbau der Warteschleifen und Stärkung der Ausbildungsqualität können Grundlage für erste Gespräche sein. Es reicht aber nicht aus, die Ausbildungsgarantie allein in die Verantwortung der Allianz zu stellen. Hier bedarf es einer rechtlich verankerten Garantie. Der Koalitionsvertrag ist an dieser Stelle zu unverbindlich, insbesondere was die Breite der Aufgabenstellung angeht.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen, dass es Verbesserungen bei den Rentenleistungen geben soll: Leistungsverbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, beim Rehabudget und beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Die geplante abschlagfreie Rente ab 63 Jahren mit 45 Beitragsjahren, bei denen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden sollen, stellt eine Erleichterung für den Übergang in den Ruhestand dar.

In der Rentenpolitik müssen in der kommenden Legislaturperiode Lücken bei der Alterssicherung geschlossen und Altersarmut vermieden werden. Das gilt sowohl für sozial abgesicherte flexible Übergänge und die ab dem Jahr 2017 geplante „solidarische Lebensleistungsrente“ für langjährig Versicherte. Wir erwarten, dass die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente zum 1.7.2014 in einem Schritt – und nicht stufenweise – erfolgen.

Die ab dem 1.7.2014 geplante bessere Anerkennung von Kindererziehungsleistungen (für Zeiten vor dem Jahr 1992) muss durch zusätzliche Steuermittel finanziert werden. Sollte die gesetzliche Rentenversicherung hingegen mit gesamtgesellschaftlichen Aufgaben belastet werden, würde ihre zurzeit stabile Finanzsituation in kurzer Zeit zunichtegemacht werden.

Die Ankündigung von CDU/CSU und SPD, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu senken, sondern auf dem Stand von 18,9 Prozent zu stabilisieren, ist ein erster richtiger und notwendiger Schritt, der umgehend umgesetzt werden muss. Die Finanzierung der Rentenpolitik ist jedoch im Koalitionsvertrag nicht dargelegt. Um den demografischen Herausforderungen zu begegnen, Planungssicherheit zu schaffen und die notwendigen Spielräume zur nachhaltigen Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen, sollten die voraussichtlich ab dem Jahr 2018 aus demografischen Gründen erforderlichen Beitragssatzsteigerungen bereits in dieser Wahlperiode in kleinen Schritten vorgezogen werden.

Es ist zu begrüßen, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff so schnell wie möglich eingeführt werden soll. Auch der geplante Rechtsanspruch auf Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die beabsichtigte Einführung einer gesetzlichen Lohnersatzleistung für eine zehntägige Auszeit als auch eine Förderung der Ausbildung in der Pflege sind ausdrücklich zu begrüßen. Wichtig und richtig sind die Stärkung der ambulanten Versorgung sowie der Ausbau von Betreuungsleistungen für alle Pflegebedürftigen. Geplante Zuschüsse und Anschubfinanzierungen für sogenannte niedrigschwellige Angebote werden es mehr alten Menschen ermöglichen, länger in ihren Wohnungen zu bleiben.

DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften werden die schnellstmögliche Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einfordern und unterstützen. Fraglich ist allerdings, ob die geplante Anhebung des Pflegebeitrags um insgesamt 0,5 Prozentpunkte in zwei Schritten ausreichend ist, um die Leistungen der Pflegeversicherung auf das nötige Niveau anzupassen und die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs umfassend umzusetzen.

Bei der Finanzmarktregulierung setzt die Koalition vor allem auf die Forcierung und Umsetzung bereits auf internationaler und europäischer Ebene beschlossener Regulierungsvorhaben. Insgesamt zielen diese Maßnahmen darauf ab, den Finanzmarkt langfristig zu stabilisieren. Trotzdem besteht unverändert großer Handlungsbedarf. Wir begrüßen das Bekenntnis zur Finanztransaktionssteuer und erwarten eine zügige Einführung.

Laut Koalitionsvertrag will der Bund Länder und Gemeinden um sechs Milliarden Euro entlasten, die Kitas, Schulen und Hochschulen ausbauen können. Es muss in der Umsetzung aber sichergestellt werden, dass dieses Geld tatsächlich in das Bildungswesen investiert wird. Denn die Länder sind mit der alleinigen Finanzierung eines zukunftsfähigen Bildungssystems völlig überfordert. Wir müssen deshalb den Bildungsföderalismus neu aufstellen, dieses Thema klammert die Koalition leider aus. Das wird neben der Infrastrukturpolitik ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Föderalismuskommission 3 sein.

 

Zur Energiewende werden Im Koalitionsvertrag die richtigen Themen angesprochen. Die Bedeutung des Wärmemarktes und die Schaffung eines Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz werden richtigerweise herausgestellt. Die Schaffung eines Forums Energiewende ist eine richtige Initiative. Die Verlängerung des Stauchungsmodells für Offshore-Windkraft bis 2019 wird begrüßt. Ebenso eine Reform des EEG ab 2014 und die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien und notwendige, europakonforme Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe.

Mit welchen Maßnahmen eine Gesamtarchitektur für die Energiewende geschaffen werden soll, bleibt zu vage. Und ob es darüber hinaus zu einer Bündelung der energiepolitischen Kompetenzen kommt, bleibt offen. Der Vertrag enthält nur wenige konkrete und ambitionierte Maßnahmen. Die Beschäftigungsperspektive der Energiewende kommt insgesamt zu kurz. Dies betrifft insbesondere die soziale Ausgestaltung der Energiewende und die Vermeidung negativer Beschäftigungseffekte, die Aussagen für unverzichtbare Industrieausnahmen, das Strommarktdesign und die weitere Ausgestaltung der Förderung von Erneuerbaren Energien, z.B. nötige Marktintegration, Vergütung der Windenergie etc. Enttäuschend ist, dass zur Evaluation der Energiewende nichts ausgeführt wird. Der Verkehrssektor spielt keine angemessene Rolle. Bei der Elektromobilität wird ein eher passiver Ansatz verfolgt.

Der DGB begrüßt die Absicht, die Industriepolitik zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen durch gute und produktive Arbeit sowie durch Investitionen und Innovationen zu verbessern. Positiv zu bewerten ist auch, dass dem Zusammenspiel von Industrie und industrienahen Dienstleistungen sowie der Bildung von branchenübergreifenden Netzwerken und Innovationsclustern ein zentraler Stellenwert zugemessen wird.

Bei der Industriepolitik sind die gesellschaftlich notwendigen sozialen und öffentlichen Dienstleistungen im Koalitionsvertrag unterbewertet. Nachhaltige Innovationen, die den sozial-ökologischen Umbau der Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft unterstützen, werden im Koalitionsvertrag nur am Rande erwähnt. Bei der Forschung sind drei Prozent des BIP nicht hinreichend.

Deutlichen Nachbesserungsbedarf im Laufe der Legislaturperiode sehen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bei

  • der Absicht von CDU/CSU und SPD, im Gesundheitsbereich die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge abzuschaffen. Sie kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Arbeitgeberbeitrag weiterhin bei 7,3 Prozent eingefroren bleiben soll und die Versicherten künftige Kostensteigerungen in Form von einkommensabhängigen, kassenindividuellen Zusatzbeiträgen tragen sollen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich dafür ein, dass künftige Mehrbelastungen nicht einseitig auf die Versicherten übertragen werden. Der DGB hat dafür ein pragmatisches Stufenmodell für die Widerherstellung der paritätischen Beitragsfinanzierung sowie der Verbreiterung der solidarischen Finanzierung vorgeschlagen und wird weiter dafür werben.
 
Die Höhe des Bundeszuschusses muss verlässlich auf hohem Niveau festgeschrieben werden, um die Gegenfinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen, die der GKV übertragen worden sind, auf Dauer zu gewährleisten.
Die geplante Stärkung von Hausärzten und von Medizinischen Versorgungszentren sowie Maßnahmen zur besseren Versorgung in unterversorgten Regionen sind positiv zu bewerten.

  • der Europapolitik, denn die große Koalition setzt im Wesentlichen auf Kontinuität, insbesondere Austeritätspolitik und verpflichtende einseitige Strukturreformen (Reformverträge). Von Ansätzen für ein sozialeres Europa kann keine Rede sein, auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bleiben unzureichend. Ein Investitionsprogramm wird an verschiedenen Stellen zwar gefordert, allerdings ohne ausreichende Finanzierung.
  • der Haushalts- und Finanzpolitik, denn die Koalition hat die Chance zu einen finanzpolitischen Kurswechsel verpasst. Sie bekennt sich zur Konsolidierung und Schuldenbremse anstatt mit Steuererhöhungen für Reiche und Vermögende für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen und die Einnahmeseite nachhaltig zu verbessern. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird ein zentrales Projekt dieser Legislaturperiode und die avisierte Kommission wird wichtige Weichenstellungen vornehmen. Statt den Solidaritätszuschlag zur Disposition zu stellen, sollte man sich zu ihm bekennen. Denn der Solidaritätszuschlag gibt dem Bund wichtige Mittel in die Hand, um die unterschiedliche Finanzkraft der Länder auszugleichen und ihre Investitionsmöglichkeiten zu erweitern.
  • der Bildungspolitik, denn hier bleibt die Koalition weit unter ihren Möglichkeiten. Das Kooperationsverbot wird nicht angetastet und der Bund damit als Finanzierer aus weiten Teilen des Bildungssystems ausgegrenzt. Die längst überfällige und versprochene BAföG-Erhöhung soll offenbar ausbleiben. Ein echtes Ganztagsschulprogramm ist entgegen der Beteuerungen beider Parteien im Wahlkampf nicht in Sicht. Gute Bildungspolitik für eine echte Bildungsrepublik und vor allem eine zukunftsfähige Politik für das Land sehen anders aus. In diesem Bereich sehen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften enormen Handlungsbedarf. Das gilt seit Jahren für mehr und bessere Ganztagsschulen. Auch diese Herausforderung geht die neue Koalition nicht entschlossen an.
  • der Energiepolitik, denn im Wärmemarkt sowie bei der Energieeffizienz und dem Verkehrssektor werden keine eindeutigen Ziele und Förderbeträge genannt. Konkrete Pläne, die sich auch an der Frage der Beschäftigungssicherung orientieren, fehlen. Das Thema gerechte Kostenverteilung ist offen. Für das nötige Marktdesign für die Erneuerbaren Energien ist ein Modell zu entwickeln, das die Erneuerbaren Energien sowie die noch benötigten konventionellen Kraftwerke rentabel hält und Beschäftigung sichert. Industriepolitisch ist zu klären, ob und wie die Branchen der Erneuerbaren Energien am Standort Deutschland neue Produkte und Dienstleistungen erforschen und produzieren.
  • bei Finanzierungslücke im Verkehrs- wie Infrastrukturbereich, die noch zu schließen ist. Die Wirtschaftsförderung muss aufgestockt und nachjustiert werden. Haushaltsumschichtungen alleine reichen nicht aus. Der Aspekt Gute Arbeit als ein unverzichtbares Kriterium ist aufzunehmen.

Es gibt allerdings auch Projekte, die angesichts des Standes der politischen Diskussion und der gegenwärtigen parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse offensichtlich nicht mehr in dieser WP realisiert werden können. Dazu zählen

  •  ein Ausbau des Kündigungsschutzes
  • eine Reform des Befristungsrechtes, die Kettenbefristungen ausschließt und die unbefristete Beschäftigung zum Regelfall macht
  • der soziale und arbeitsrechtliche Schutz für Minijob-Beschäftigte. Unser Ziel bleibt eine Reform der geringfügigen Beschäftigung mit dem Ziel der Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse
  • die betriebliche und Unternehmensmitbestimmung auszubauen
  • das Rentenniveau auf hohem Niveau zu stabilisieren
  • die gesetzlichen Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung zur Bürgerversicherung auszubauen.

Das Bewertungspapier zum downloaden sowie das Statement von Michael Sommer, dem DGB-Vorsitzenden  finden Sie hier:

Bewertung der Koalitionsvereinbarungen (PDF, 232 kB)

Der DGB-Bundesvorstand mit einer ersten Bewertung zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD: An den vier Kernpunkten „Gute Arbeit – Sichere Rente – Soziales Europa – Aktiver Staat: Zeit für eine sozial gerechte Politik“ wird der Koalitionsvertrag, aber vor allem die Politik der künftigen Bundesregierung über die nächsten vier Jahre gemessen.


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