Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 037 - 16.03.2010

Hexel: Aufsichtsräte müssen Managergehälter wirksam beschränken

Anlässlich der Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen bei der Deutschen Bank mahnte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel am Dienstag in Berlin zur Mäßigung. Hexel ist auch Mitglied der Regierungskommission Corporate Governance:

„Sehr weit scheinen Aufsichtsräte mit der Begrenzung der Vorstandsgehälter noch nicht gekommen zu sein – bis auf wenige Ausnahmen wie bei der Postbank. In der größten Wirtschaftskrise nach dem Krieg sind die Vorstandsvergütungen nahezu unverändert hoch geblieben.

So hat die Deutsche Bank ihrem Vorstandsvorsitzenden heute für das Geschäftsjahr 2009 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 9,55 Millionen Euro zugesagt. Auch wenn ein Großteil erst in Abhängigkeit von der weiteren Konzernentwicklung ausgezahlt werden soll – die schiere Größenordnung ist den BürgerInnen in der von Banken mit verursachten Wirtschaftskrise kaum zu vermitteln. Damit gefährdet man vielmehr die Akzeptanz unserer Wirtschafts- und Sozialordnung.

Alle Vergütungen über eine Million im Jahr – das Vierfache des Einkommens der Bundeskanzlerin – gehören auf den Prüfstand. Vergütungen über zwei Millionen haben mit Leistung nichts mehr zu tun. Sie sind Statussymbole eines neuen Manager-Feudalismus und aus demokratischer Sicht nicht akzeptabel. Niemand kann in einem Jahr so viel leisten, wie ein/e qualifizierte/r ArbeitnehmerIn in seinem/ihrem ganzen Leben. Nach der Krise sollte allen klar sein, dass jetzt Demut und Mäßigung gefragt sind. Hohe Vorstandsgehälter und Boni sind jedoch das Gegenteil. Besonders bedenklich ist es, wenn Vorstände allein deshalb mehr Geld bekommen, weil sie in dieser Krise vermeintlich Schlimmeres verhindert haben. Das ist ohnehin ihre Aufgabe. Auch zusätzliche hohe Pensionszahlungen vertragen sich nicht mit Millionengehältern."

Hintergrund:


Im August vergangenen Jahres ist das von der Großen Koalition beschlossene Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) in Kraft getreten. Das Gesetz zielt u. a. darauf ab, die Anreize in der Vergütungsstruktur für Vorstandsmitglieder in Richtung einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung zu stärken. Der DGB drängt darauf, dass in den Aufsichtsräten diesem gesetzlichen Auftrag konsequent nachgekommen wird.



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