Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 140 - 08.08.2013

BGH-Urteil: Bedürftigkeit durch Pflegereform vermeiden

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Einschränkung der Unterhaltspflicht von Kindern bei pflegebedürftigen Eltern. Gleichzeitig fordert der DGB, Sozialhilfe-Bedürftigkeit im Pflegefall durch den Ausbau der Pflegeversicherung zu vermeiden. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Angehörige und Kommunen müssen immer höhere Lasten für die Pflege tragen, weil die Pflegeleistungen seit Jahren entwertet werden. Damit wird der Sinn und Zweck der Pflegeversicherung, Sozialhilfe-Abhängigkeit im Pflegefall zu vermeiden, immer häufiger verfehlt. Die Ausgaben für Hilfe zur Pflege in der Sozialhilfe sind von 2005 bis 2011 trotz scharfer Bedürftigkeitsprüfung um 14 Prozent auf 3,58 Milliarden Euro gestiegen.

Die Zeit des Durchwurschtelns muss nach der Bundestagswahl schnellstens ein Ende haben. Wir brauchen endlich eine Pflegereform aus einem Guss, die den pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegekräften wirklich hilft sowie Angehörige als auch die Kommunen entlastet. Dazu muss der Pflegebedürftigkeitsbegriff umgehend umgesetzt werden, damit auch demenziell erkrankte Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Pflegeversicherungsleistungen bekommen.

Die notwendigen Ausgabensteigerungen in der Pflege können nicht wegreformiert werden, sondern müssen durch eine Verbreiterung der solidarischen Finanzierungsgrundlagen und die Einbeziehung der privaten Pflegeversicherung aufgefangen werden. Dazu schlagen wir eine Bürgerversicherung Pflege vor. Der Pflege-Bahr ist nur ein Placebo.“

Das DGB-Konzept zur Bürgerversicherung Pflege finden Sie unter www.dgb.de/-/qDi.


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