Die Vorschläge der Koalitionsarbeitsgruppe „Managerbezahlungen“ müssen nach Ansicht des DGB noch nachgebessert werden. Nötig sei z. B. eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Vorstandsbezügen als Betriebsausgaben, betonte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel. Es könne nicht angehen, dass die Allgemeinheit die Traumgagen manches DAX-Vorstandes subventioniere, kritisierte er am Donnerstag in Berlin.
Da die Orientierung der Unternehmenspolitik und der Managergehälter an kurzfristigen unrealistisch hohen Renditen ein wichtiger Auslöser der Wirtschafts- und Finanzkrise sei, muss nach den Worten Hexels im Aktiengesetz zwingend klargestellt werden, dass ein Unternehmen nicht nur im Interesse der Anteilseigner, sondern auch im Interesse der Allgemeinheit und der ArbeitnehmerInnen geführt werden muss. In diesen Punkten müsse sich die Union bewegen. Denn die Menschen erwarteten in diesen schwierigen Tagen eine mutige und entschlossene Politik, die aus den Fehlern der Vergangenheit lerne und Managern wie Aktionären angemessene Grenzen setze.
Andere der gemeinsam von CDU/CSU und SPD erarbeiteten Vorschläge gingen in die richtige Richtung, erklärte Hexel. Das gelte zum Beispiel für die Präzisierung des Grundsatzes der Angemessenheit im Aktienrecht, damit Aspekte der Langfristigkeit sowie der nachhaltigen Unternehmensentwicklung künftig berücksichtigt würden. Auch die vorgeschriebene längere Haltedauer von Aktienoptionen oder die Vorgabe, dass nur das gesamte Plenum des Aufsichtsrates die Vorstandsbezüge festlegen dürfe, fänden die Zustimmung der Gewerkschaften.
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