Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 007 - 23.01.2015
DGB

Buntenbach: Arbeitgeber sind beim Arbeitsschutz nicht up to date

Zur Kritik der Arbeitgeber an der neuen Arbeitsstättenverordnung sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Freitag in Berlin:

"Die polemische Kritik an der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung zeigt, dass die Arbeitgeberverbände offenbar nicht up to date sind und sich einem modernen Arbeitsschutz verweigern.

Die Verordnung enthält wichtige Bausteine, die dringend nötig sind, um dem Wandel der Arbeitswelt gerecht zu werden. So ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass bei Büroarbeit zu Hause – in der Verordnung Telearbeit genannt – der Arbeitnehmer nicht seinen privaten Festnetzanschluss für Kundenkontakte nutzen muss. Diese Telearbeit ist schließlich ein wichtiges Element, um Kinderbetreuung und Pflege mit der Arbeit unter einen Hut zu bekommen.

Außerdem sieht die Verordnung bei der Gefährdungsbeurteilung explizit die Berücksichtigung von Faktoren vor, die die psychische Gesundheit beeinflussen. Das ist ein weiterer, kleiner Schritt in Richtung Anti-Stress-Verordnung.

Der Schutz der Gesundheit bei der Arbeit ist kein Bürokratiemonster. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der erforderlichen Fachkräftesicherung sollte man von den Arbeitgeberverbänden erwarten können, dass sie das Umdenken für mehr Gute Arbeit in den Unternehmen fördern und aufhören, den Arbeitsschutz mit fragwürdiger Rhetorik zu torpedieren."


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