Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 055 - 02.04.2014

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf Beamte übertragen

Nach der Einigung im Tarifkonflikt mit dem Bund und den Kommunen fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tariferhöhung auf die Bundesbeamtinnen und -beamten:

„Das aktuelle Tarifergebnis im öffentlichen Dienst muss eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden – alles andere wäre ungerecht und nicht zu vermitteln.

Nicht nur bei den meisten Ländern, sondern auch beim Bund hat sich mittlerweile eine Lücke aufgetan, weil die Tarifergebnisse nicht vollständig übertragen wurden. Diese Lücke muss wieder geschlossen werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre, dass auch Bundesbeamte wieder zu der Wochenarbeitszeit ihrer tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen zurückkehren. Wir erwarten vom Bundesinnenminister und dem Gesetzgeber also nicht nur die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses, sondern auch die Anpassung der Arbeitszeit der Beamten von 41 auf 39 Stunden.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt: die Verlagerung der Rechtssetzungskompetenz im Beamtenrecht auf die 16 Länder hat verheerende Wirkungen. Der öffentliche Dienst galt lange als vorbildlicher Arbeitgeber, jetzt bezahlt er seine Beamten für gleiche Arbeit nicht mehr gleich und selbst der Bund, dessen Haushaltslage vergleichsweise gut ist, ist alles andere als ein Vorbild.“

Das von ver.di als Verhandlungsführerin mit dem Bund und den kommunalen Arbeitgebern ausgehandelte Tarifergebnis bringt den Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen nicht nur eine auch im Branchenvergleich positive Gehaltserhöhung, sondern es ist auch gelungen, eine nennenswerte soziale Komponente zu vereinbaren. Rückwirkend zum 01.03.2014 erhalten die Beschäftigten lineare Lohnerhöhungen in Höhe von 3,0 Prozent, mindestens aber 90 Euro, insgesamt summiert sich diese Lohnerhöhung auf durchschnittlich 3,3 Prozent. Ab 01.03.2015 folgt eine weitere Lohnerhöhung von 2,4 Prozent.

Hintergrund zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten
Seit der Föderalismusreform 2006 weichen nahezu alle Bundesländer sowie der Bund von dem jahrzehntelang geltenden Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ ab. In welchem Ausmaß es zu einer Spreizung der Beamteneinkommen kommt, wird durch den DGB-Besoldungsreport 2014 deutlich, den der DGB erstmals vorstellt: Bei einzelnen Besoldungsgruppen kommt es von Dienstherr zu Dienstherr zu Spreizungen von mehr als 18 Prozent. Zudem droht eine Abkopplung der Besoldung von den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen. So müssten Bundesbeamtinnen und -beamte der Besoldungsgruppe A9 heute bei zeit- und inhaltsgleichen Übernahmen der prozentualen Tariferhöhungen seit 2008 36.668,42 Euro brutto im Jahr erhalten, tatsächlich sind es aber mit 35.719,78 Euro brutto fast 1.000 Euro bzw. rund 2,6 Prozent weniger.

Den DGB-Besoldungsreport 2014 finden Sie hier.


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