Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 035 - 14.03.2010

Matecki: Freiwilliger Verbraucherschutz der Banken reicht nicht

Anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März sagte DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki am Sonntag in Berlin:

„In Deutschland gelten für jedes Shampoo strengere Kennzeichnungspflichten als für Finanzprodukte. Deshalb müssen sie umgehend in das Verbraucherinformationsgesetz einbezogen werden. So erhielten VerbraucherInnen das Recht, sich kurz und prägnant über Kosten und Risiken einzelner Finanzprodukte informieren zu können.

Darüber hinaus sollten unabhängige Finanzberatungsangebote ausgebaut und der Markt für Finanzprodukte umfassend geregelt und beaufsichtigt werden. Dies gilt besonders für den staatlich nicht kontrollierten, so genannten grauen Kapitalmarkt. Die Politik muss endlich entschlossen handeln. Die Selbstverpflichtung der Banken, ein Produktinformationsblatt einzuführen, hat die Situation der VerbraucherInnen am Finanzmarkt nicht wesentlich verbessert. Ihr Geld darf nicht noch einmal durch Zocker und provisionsgetriebene Banker vernichtet werden.

VerbraucherInnen haben das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte, umfassende Informationen, freie Wahl sowie das Recht gehört zu werden. Diese Grundrechte hat US-Präsident John F. Kennedy am 15. März 1962 in einer Rede proklamiert und im Jahr 2010 sind sie aktueller denn je. Insbesondere in den Bereichen Altersvorsorge, Verbraucherrechte im EU-Binnenmarkt und Finanzmarktprodukte bleibt noch viel zu tun.“


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