Der Rat der EU-Handelsminister diskutiert heute in Brüssel über CETA, das Handelsabkommen der EU mit Kanada. In einem offenen Brief an die niederländische EU-Ratspräsidentschaft weist der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) darauf hin, dass CETA nach wie vor nicht den gewerkschaftlichen Anforderungen genügt: Öffentliche Dienstleistungen seien nicht ausreichend geschützt und auch das reformierte Investitionsschutzkapitel gewähre ausländischen Investoren Sonderklagerechte. Darüber hinaus fehlten effektive Sanktionsmechanismen im Falle von Verstößen gegen Arbeitnehmerrechte.
Die englische Originalfassung des Briefes ist nachlesbar unter www.dgb.de/-/VZi
Bei den Diskussionen im Handelsministerrat wird es im Kern um zwei für den Ratifizierungsprozess wichtige Fragen gehen: ob CETA ein gemischtes Abkommen ist und ob das Abkommen vorläufig angewendet werden soll. „Wir gehen davon aus, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handelt. In der Konsequenz heißt das aus unserer Sicht: Die EU-Kommission sollte das Abkommen nicht schon vor der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente in Kraft setzen. Wir hoffen, die Kommission sieht das genauso“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am Freitag in Berlin. Gemeinsam mit den kanadischen Gewerkschaften fordern EGB und DGB weitere Nachverhandlungen bei CETA, um mit dem Abkommen Leitplanken für einen gerechteren Welthandel zu schaffen.
Hintergrund:
Gemischte Abkommen (die auch Nicht-Handelsfragen betreffen) müssen nicht nur vom EU-Parlament ratifiziert werden, sondern auch von den europäischen Mitgliedsstaaten, weil es auch um Bereiche geht, die in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen. Eine vorläufige Anwendung würde dazu führen, dass Teile von CETA schon in Kraft treten, bevor die nationalen Parlamente darüber abgestimmt haben.
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